Konflikt ums Lidice-Haus: Beschlagnahme rechtens

Der Widerspruch der Lidice-Haus-Betreiber gegen die Beschlagnahme der Turnhalle durch die Sozialbehörde ist vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden: Das Gericht hält ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Sicherstellung der Turnhalle für gegeben. Die drohende Obdachlosigkeit für Aus-und Übersiedler stelle eine gegenwärtige erhebliche Gefahr dar, die es abzuwenden gelte. Mit der Gerichtsentscheidung ist eine sofortige Vollziehung möglich.

taz