Fortbildung? Arbeitsamt muß zahlen

Kassel (ap) - Die Arbeitsämter müssen bei der beruflichen Fortbildung mit ganztägiger Schulung Unterhaltsgeld als Zuschuß gewähren, wenn der Teilnehmer sich für einen Mangelberuf ausbilden läßt. Das Bundessozialgericht in Kassel entschied, daß dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer einen Beruf ergreifen will, für den auf dem Arbeitsmarkt Mangel an Arbeitskräften besteht (AZ: Bundessozialgericht 11 RAr 13/88).