Gegendarstellung

■ Bau-Senatsdirektor Manfred Osthaus zu Hauskauf und Spekulation

In der taz vom Samstag, den 24. Februar sind auf der Seite 32 (Buntes Bremen) in einem Artikel (Hätten Sie's gewußt??) über mich folgende Behauptungen aufgestellt:

1. Ich häe dur den -undspäteVerkaeines Wohnhauses in Bremen „meine private Kasse aufbessern“ wollen. Diese Behauptung ist unrichtig.

Richtig ist, daß ich zu keinem Zeitpunkt beabsichtigte, aus dem An-bzw. Verkauf des Hauses irgendeinen Gewinn zu erzielen. Vielmehr beabsichtige ich bei Ankauf des Hauses, dieses auf Dauer mit meiner Familie selbst zu bewohnen.

2. Weiter wird behauptet, ich hätte das Haus mit einem Preisaufschlag von DM 80.000 verkauft und eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Mieter zwecks Einsparung der Spekulationssteuer vermieden. Damit wird der Eindruck erweckt, ich hätte über den Verkauf des Hauses einen Spekulationsgewinn gemacht. Auch diese Behauptung ist unzutreffend. Richtig ist, daß ich aus dem An-und Verkauf des Hauses keinerlei Gewinn gezogen habe. Ich war deshalb auch zu keiner Zeit spekulationssteuerpflichtig.

Manfred Osthaus