Reaktion auf die NVA

■ Vergleich der Zivildienstverordnung der DDR mit der BRD unzulässig?

Berlin (taz) - Der Bundesbeauftragte für Zivildienst, Peter Hintze, tritt der Auffassung entgegen, daß es sich bei der jüngst beschlossenen Zivildienständerung in der DDR um eine bespielhafte und progressive Regelung handelt. Mit der Verordnug, die am 1. März in Kraft trat, steht es den männlichen DDR-Bürgern künftig frei, zwischen dem einjährigen Grundwehrdienst oder einem Zivildienst zu wählen. Ein Anerkennugsverfahren wie in der Bundesrepublik Deutschland ist dabei nicht vorgesehen, allerdings muß ein Zivildenstwilliger seinen Schritt auch in der DDR schriftlich begründen.

Hintze wies gegenüber der taz darauf hin, daß die gesetzlichen Regelungen der DDR vorsehen, daß die Kriegsdienstverweiger auch nach der Ableistung ihres zwölfmonatigen Sozialdienstes zusätzlich noch dreimal zu jeweils zwei Monaten herangezogen werden können. Unabhängig davon, ob dieses Regelung voll ausgeschöpft werde, habe sich der Gesetzgeber in der DDR mit der Einführung dieser quasi „Reservezeit“ entschlossen, Kriegs- und Zivildienst de facto gleichzustellen. Der Eindruck, daß ZDLer in der Bundesrepublik 20 Monate, in der DDR dagegen nur 12 Monate Dienst leisten müssen, trüge.

Hintergrund der Entscheidung in der DDR sei die 40jährige Geschichte der Nationalen Volksarmee (NVA) im SED-Staat, in dem eine Gewissensentscheidung gegen einen Dienst mit der Waffe konsequent unterdrückt worden ist.

Wolfgang Gast