piwik no script img

Eichler belastet Mitangeklagten

■ Startbahn-Prozeß: Der des zweifachen Polizistenmordes angeklagte Eichler will die angebliche Tatwaffe von Hoffmann erhalten haben / Eichler: „Wurde von der Polizei mißhandelt und erpreßt“

Frankfurt (taz) - Im Startbahn-Prozeß vor der Staatsschutzkammer am Oberlandesgericht Frankfurt hat der Hauptangeklagte Andreas Eichler gestern den Mitangeklagten Frank Hoffmann belastet. Hoffmann und Eichler wirft die Bundesanwaltschaft (BAW) „gemeinschaftlichen“ zweifachen Polizistenmord und die Verletzung mehrerer Beamter an der Startbahn West des Frankfurter Flughafens im November 1987 vor.

„Ich habe nicht geschossen und stehe hier unter Mordverdacht, deshalb muß ich mich zu dem Mordvorwurf verhalten, auch wenn ich mich damit dem Verrätervorwurf aussetze“, sagte Eichler zu Beginn seiner Erklärung. Er äußerte sich nur zu dem, was er über die angebliche Tatwaffe „weiß“, nicht zu anderen Vorwürfen und nicht zum Anschlag. Der Grund für seine Einlassung: „Zum einen die Angst vor dem Mordvorwurf, zum anderen die Wut über eine Person und zum anderen die Art, wie draußen mit Gefangenen umgegangen wird.“

Auf dem Rückweg von der Startbahn am Abend des 2.11.87 habe er auf Bitte von Frank Hoffmann einen Gegenstand von ihm in seinen Rucksack genommen, erklärte Eichler. Auch zuvor an diesen ausgeliehene Handschuhe, an denen später Schmauchspuren festgestellt worden sein sollen, hätte er dabei zurückerhalten. Als Hoffmann ihm den Gegenstand übergab, hätte er „so was ähnliches verstanden, als ob es sich um eine Schreckschußpistole handelt“. Erst als Polizeibeamte bei einer Durchsuchung bei der Verlobten von Eichler den Rucksack und darin die Waffe, mit der auf die Beamten geschossen worden sein soll, entdeckten, sei ihm klar geworden, was er für Hoffmann aufheben sollte. Die Polizeiwaffe habe er im November 1986 schon einmal eine Woche für Hoffmann aufbewahrt, ohne aber Näheres über sie zu wissen. Bis Oktober 1987 habe er sich über die Waffe keine Gedanken gemacht. Erst in jenem Oktober 1987 sei er wieder mit der Waffe konfrontiert worden. Hoffmann habe ihn zu einem Zielscheibenschießen eingeladen. Unweit der Startbahn habe Hoffmann die Waffe aus einem Versteck geholt. Beide hätten mehrfach auf eine Zielscheibe gefeuert. Danach habe Hoffmann die Waffe wieder an sich genommen.

Nach seiner Festnahme am Morgen des 3. November 1987 sei er von der Polizei hart angegangen worden: „Im Gefängnis wurde ich geschlagen, bis auf die Unterhose entkleidet und mußte mit auf den Rücken gefesselten Händen auf dem Boden liegen.“ Mit monatelanger strenger Isolation und Sonderhaft sei sein Widerstand gebrochen worden. Mit massiven Drohungen gegen seine hochschwangere Verlobte sei er in Verhören auch zu falschen Aussagen erpreßt worden.

M.B.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen