Kindergärten: 850 neue Plätze, 32 Stellen

■ Uhl läßt Elterneinkommen kontrollieren

Die Senatorin für Jugend und Soziales, Sabine Uhl, hat gestern auf einer Pressekonferenz weitere Zahlen zur Situation in Bremischen Kindergärten bekannt gegeben. Danach trifft die am Donnerstag in der Fachdeputation beschlossene Erhöhung der Kindergartengebühren nur die oberen Einkommensgruppen, die unteren werden - zumindest noch im nächsten Kindergartenjahr - weniger für einen Kita - oder Hortplatz bezahlen müssen. Bei der Ganztagsbetreuung mit Mittagessen in Kindergärten stellt die untere Gehaltsgruppe einen Anteil von knapp 70 Prozent aller Kinder, bei der Hortbetreuung über 50 Prozent. Aus oberen Einkommensklasse kommen in der entsprechenden Versorgungsgruppe nur 6 Prozent der Kindergartenkinder, bei den Hortkindern sind es gerade 10 Prozent.

Für das kommende Jahr werden 2.965 Platzabsagen an Kindergartenkinder zugestellt, 850 an Hortkinder. Die hohe Zahl von Anmeldungen führte die Senatorin auf eine vermehrte Zahl dreijähriger und jüngerer Kinder zurück. Um die größten Lücken bei der Betreuung der Kinder notdürftig zu stopfen, sollen im Laufe des nächsten Jahres 850 neue Kindergartenplätze entstehen. Dabei werden vor allem bestehende Gruppen ausgebaut,

aber auch 32 neue Stellen eingerichtet und zusätzlich zwei Millionen Mark an freie Träger ausgeschüttet. In den Geldsegen kommen auch öffentlich geförderte Krabbelgruppen für bis Dreijährige: Statt der bisherigen 8.000 bis 10.000 Mark will die Senatorin die Gruppen für die Kurzen den Kindergruppen gleichstellen: Ergebnis: Durchschnittlich 17.000 Fördermärker im Jahr.

Ebenfalls neu: Die Einrichtung einer zentralen Prüfstelle für Anträge auf Kindergartenplätze. Stichprobenartig zupft die neue PlanstellenbesitzerIn Anträge aus den Eingängen und rechnet nochmal nach, ob die angegebene Gehaltsgruppe stimmt. Über den Daumen will die Behörde so 230.000 Mark mehr einnehmen, von denen dann 50.000 wieder für die Stelle draufgehen.

Damit ist die Umstellung des Berechnungsschlüssels auf das Jahreseinkommen, zu dem dann auch Überstundenzuschläge, Unterhaltsgelder, Urlaubs-und Weihnachtsgeld zählen, nicht vom Tisch. Die jetzt beschlossene Regelung gilt für ein Jahr. Ob die Eltern nächstes Jahr noch einmal so billig davonkommen, ist fraglich. Sie sollen im nächsten Jahr mit in die Beratungen einbezogen werden: Teile und herrsche. ma