Aus für „Campanile“

■ In Frankfurt strichen SPD und Grüne das Wachstumssymbol aus der Planung / CDU-Teilbaugenehmigung für nichtig erklärt

Frankfurt (taz) - Die nur wenige Tage vor den hessischen Kommunalwahlen im März 1989 vom damaligen CDU-Magistrat verabschiedete Teilbaugenehmigung für den höchsten Wolkenkratzer Europas am Frankfurter Hauptbahnhof ist am Montag gekippt worden. Bei ihrer Entscheidung gegen das Prestigeobjekt „Campanile“ konnten sich die Koalitionsparteien SPD und Grüne auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts stützen, das in der vergangenen Woche die Teilbaugenehmigung der CDU für nichtig erklärt hatte. Gleichzeitig hatten die Richter allerdings das von der Stadt erlassene Bauverbot für den Turmbau aufgehoben, da dieses Verbot dem falschen Adressaten zugestellt worden war.

Das in der Sache klare Urteil gegen den „Campanile“ hat den Rechtsdezernenten der Stadt, Andreas von Schoeler (SPD), ermutigt, mit einer Beschwerde gegen die Aufhebung des Bauverbots vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel zu ziehen. Dort soll dann der Wolkenkratzer endgültig zu Fall gebracht werden.

Auf den VGH hofft allerdings auch die CDU, die ihre Teilbaugenehmigung nach wie vor für „ordnungsgemäß und rechtmäßig“ erachtet. In den zuständigen Ausschüssen des Stadtparlaments malte die Union erneut das Schreckensbild von „Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe“ an die Römerwand, falls der „Campanile“ tatsächlich nicht gebaut werden sollte. Die Mannheimer Immobiliengruppe Fay, die als Bauherr für das Hochhaus firmiert, sprach in diesem Zusammenhang von 150 bis 170 Millionen DM.

Die rot-grüne Koalition hat inzwischen auch einen Gegenentwurf für das brachliegende Gelände am Hauptbahnhof vorgelegt. Statt des Turms sollen dort dringend benötigte Wohnungen und ein „multikultureller Basar“ gebaut werden. Darüber hinaus wollen SPD und Grüne einen unterirdisches Busbahnhof errichten lassen, der sich in das neue Verkehrskonzept der Koalition einfügen soll.

Klaus-Peter Klingelschmitt