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Ex-DKP-Lehrer Gehalt gekürzt

Zu einer Gehaltskürzung von einem Fünftel seiner Dienstbezüge auf die Dauer von drei Jahren hat das Verwaltungsgericht Stade gestern den Studiendirektor Matthias Schachtschneider (55) aus Oldenburg verurteilt. Das Gericht war am Abend nach siebenstündiger Hauptverhandlung in der Berufungsinstanz zur Auffassung gelangt, daß sich der Studiendirektor wegen verfassungsfeindlicher Tätigkeit für die DKP eines „schweren Dienstvergehens“ schuldig gemacht hat. Damit wurde der Schlußstrich unter ein seit 1982 andauerndes Disziplinarverfahren der Bezirksregierung Weser -Ems gegen Schachtschneider gezogen. Nach dessen Austritt aus der DKP im Dezember 1989 hatte die Bezirksregierung wie im Falle von drei anderen aus der Partei ausgetretenen Lehrern - die zuvor verhängte Suspendierung vom Dienst aufgehoben. Seit einer Woche darf Schachtschneider wieder an den Berufsbildenden Schulen I in Oldenburg unterrichten.

dpa

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