Aus für Akademie der Wissenschaften

■ Riedmüller weist Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück / Institution war von Anfang an unzweckmäßig

Die Akademie der Wissenschaften zu Berlin soll zum 30. September diesen Jahres aufgelöst werden. Das Westberliner Abgeordnetenhaus beschloß am Donnerstag abend mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen SPD und AL das dafür notwendige Auflösungsgesetz.

Bei der Abstimmung, die auf Antrag der CDU-Fraktion erfolgte, sprachen sich 71 Abgeordnete für die Auflösung der Akademie der Wissenschaften aus, 57 stimmten dagegen.

Schon vor der Abstimmung machte Parlamentspräsident Jürgen Wohlrabe darauf aufmerksam, daß das Auflösungsgesetz teilweise verfassungswidrig sei. Hierbei bezog sich Wohlrabe auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes. Er behalte sich die Entscheidung darüber vor, vor der Ausfertigung des Gesetzes eine dritte Lesung zu verlangen. Ein Antrag der CDU-Fraktion, die Akademie in eine GmbH umzuwandeln, an der sich der Senat mehrheitlich beteiligen solle, wurde in die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

In der Debatte warf die CDU dem Senat erneut vor, massiv in die Wissenschaft hineinzuregieren. Der Senat trete die Freiheit der Wissenschaft mit Füßen, meinte der CDU -Abgeordnete Diethard Schütze. Der Senat wolle die Wissenschaft gängeln und zu einem Erfüllungsgehilfen der Politik machen. Außerdem begehe die rot-grüne Koalition mit dem Auflösungsgesetz offenen Verfassungsbruch. Die CDU sagte allen Betroffenen Unterstützung zu, die sich gegen die drohende Auflösung wehren werden.

Die sozialdemokratische Senatorin für Wissenschaft Barbara Riedmüller wies den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit zurück. Der Senat habe diese Frage eingehend geprüft. Die Auflösung der Akademie der Wissenschaften, die 1987 unter dem damaligen CDU/FDP-Senat gegründet worden war, taste das Grundrecht der Freiheit der Wissenschaften nicht an. Das Auflösungsgesetz ziele ausschließlich auf die Organisationsform. Die Institution sei von Anfang an unzweckmäßig angelegt worden. Sie binde erhebliche Landesmittel, ohne wirklich einen neuen Beitrag zu leisten. Außerdem seien die ersten 30 Akademie-Mitglieder in einem politisch sehr einseitigen Auswahlverfahren berufen worden. Frau Riedmüller wies noch einmal darauf hin, daß die begonnenen Projekte an anderen Einrichtungen zu Ende geführt werden sollen und den Beschäftigten der Akademie keine arbeitsrechtlichen Nachteile entstünden.

dpa/jul