Hungerstreiks in zwei Ruhrgebietsknästen

■ Ausländische Gefangene fühlen sich diskriminiert / Fortdauer der U-Haft trieb Selbstmordgefährdeten zum Selbstmord

Essen (taz) - Im Bochumer Gefängnis „Krümmede“ sind nach Auskunft der Bochumer Gefangeneninitiative am vergangenen Montag sieben Italiener und sieben Deutsche, darunter auch HIV-Positive, in einen unbefristeten Hungerstreik getreten. Nur ein Gefangener befristete seine Aktion bis zum kommenden Dienstag. Die Italiener protestieren gegen ihre Schlechterstellung als Ausländer. Statt ihre Strafe „bloß abzusitzen“, wollen sie einen Vollzugsplan, der ihnen die gleichen Urlaubs-, Ausgangs-, Umschulungs- und Verlegungsregelungen zugesteht wie deutschen Gefangenen. Durch die jetzige Praxis seien sie auch im Knast sozial isoliert, Sprachschwierigkeiten würden ihre Situation verschlimmern. Außerdem protestieren sie gegen Ausweisungsverfahren, die während der Haft eingeleitet werden, und gegen drohende Abschiebungen. Die HIV-positiven Gefangenen fordern eine unabhängige Gruppe, in der sie ihre Interessen im Knast vertreten können, protestieren gegen eine mehrfach festgestellte Verletzung der Schweigepflicht und gegen ihre schlechte psychologische und soziale Betreuung. Darüber hinaus würden sie bei der Arbeitsvermittlung diskriminiert. Auch in der Dormunder JVA sind nach Angaben der Anstaltsleitung von neun dort inhaftierten Italienern drei in den Hungerstreik getreten. Im Dortmunder Knast haben sich in den letzten neun Monaten vier Gefangene umgebracht - zuletzt ein 43jähriger, in U -Haft sitzender Mann in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Sein Rechtsanwalt und die Gefangeneninitiative übten scharfe Kritik an der Anstaltsleitung und der „routinierten Gleichgültigkeit“, mit der sie den Mann, der in der U-Haft verzweifelte, behandelt hätten. Daß er selbstmordgefährdet war, ging inzwischen ausgerechnet aus einem Schreiben der Dortmunder Generalstaatsanwaltschaft hervor, in dem sie die Fortdauer der U-Haft für den Mann beantragte, da „wegen der bestehenden Selbsttötungsgefahr sonst Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnten“.

bm