Atomfabrik wird weitergebaut

Lüneburg (ap/taz) - Die umstrittene sogenannte Pilotkonditionierungsanlage (PKA) zur Verpackung von hochradioaktivem Atommüll darf vorläufig weitergebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wies am Dienstag eine Baustoppklage von neun Bürgern aus der BRD und DDR zurück.

Die Kläger hatten mit ihrem Eilantrag erreichen wollen, daß die gerade erst begonnene Errichtung der Atomanlage solange ausgesetzt wird, bis das Gericht in der Hauptsache entscheidet. Die DDR-Bürger seien zwar klageberechtigt, betonte das OVG, es bestünden jedoch keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Genehmigung für die Anlage. Die zu erwartenden radioaktiven Emissionen würden im Normalbetrieb und auch bei Störfällen geringer ausfallen, als die Bevölkerung nach der Strahlenschutzverordnung hinzunehmen habe.

Das Gericht lehnte auch das Verlangen der DDR-Kläger ab, eine neue atomrechtliche Anhörung durchzuführen, nachdem die innerdeutschen Grenzen geöffnet wurden. Das Verfahren sei vor zwei Jahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden, befand das OVG. Es sei nicht Schuld der bundesdeutschen Behörden, daß die DDR-Bürger damals nicht teilnehmen konnten.

Gero