Zensur in der CSSR abgeschafft

Prag (afp) - Mit der Annahme mehrerer Änderungsanträge zum Pressegesetz von 1966 hat das tschechoslowakische Parlament am Mittwoch offiziell die Zensur abgeschafft. In Zukunft kann jedeR BürgerIn der CSSR eine Zeitung oder Zeitschrift gründen, während dies zuvor nur Organisationen erlaubt war. Auch ausländische Privatpersonen oder Gesellschaften dürfen nunmehr tschechoslowakische Print- und andere Massenmedien erwerben. Die Regierung gibt zudem ihr Monopol im Rundfunk und Fernsehen auf. Das Parlament verabschiedete darüber hinaus ein Staatsbürgerschaftsgesetz, das ausgebürgerten Emigranten die Wiedererlangung ihrer Staatsangehörigkeit ermöglicht. Die Aberkennung der tschechoslowakischen Staatsbürgerschaft, mit der das ehemalige kommunistische Regime Dissidenten häufig bestraft hatte, ist hiernach in Zukunft nicht mehr möglich.