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Gleiches Recht für alle

■ KirchenmitarbeiterInnen fordern ihre gewerkschaftlichen Rechte

Der Verband kirchlicher und diakonischer MitarbeiterInnen Berlin-Brandenburg - gegründet am 3.3. 1990 - ist zutiefst betroffen über den Wortlaut des § 1 Abs. 2 im Gesetz über die Rechte der Gewerkschaften in der DDR. Darin heißt es: „Berufsvereinigungen beziehungsweise -bunde fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes, ebenso charicative und erzieherische Einrichtungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften.“

Wieder einmal werden massiv Grundrechte der Bürger verletzt, das betrifft alle Bürger, die ein Arbeitsrechtsverhältnis mit der Kirche abgeschlossen haben oder mit Religionsgemeinschaften.

Wir können nicht akzeptieren, daß gerade kirchlichen Mitarbeitern das Recht auf eine eigene Gewerkschaft genommen wird. In der Verfassung von 1949, im Artikel 14, heißt es: „...ist für jedermann gewährleistet..., Vereinigungen zur Förderung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anzugehören.“ In der Verfassung von 1968 ist der Artikel in diesem Sinne nicht mehr übernommen worden.

Der Verband kirchlicher und diakonischer MitarbeiterInnen Berlin-Brandenburg fordert mit Nachdruck, den Passus, „...ebenso charicative und erzieherische Einrichtungen der Kirche und Religionsgemeinschaften.“ aus dem § 1, Abs. 2, des Gesetzes über die Rechte der Gewerkschaften zu streichen.

Im Namen des Vorstandes

Petra Schmidt, Katrin Schultz, Hugo Meinig

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