Absolute Farce

■ Zu einer 'adn'-Meldung in der 'BZ‘ vom 30. März 1990

Das Entscheidungsverfahren zur Vergabe von Gewerberäumen und Objekten droht zur absoluten Farce zu werden. Seit Monaten schon warten Unternehmer, Handwerker, Künstler und Bürgerinitiativen auf den erlösenden Akt der Entscheidung durch die zuständigen Stellen der Kommunen. Bisher scheint die Angst vor der eigenen Verantwortung Definitives verhindert zu haben. Obwohl seit dem 7. März 1990 das „Gesetz über den Verkauf von volkseigenen Gebäuden“ in Kraft ist, zeigen sich Kommunalbeamte unsicher in der Anwendung geltenden Rechts. Inbezug darauf ist die Erklärung des CDU -Pressesprechers Lück wenig hilfreich. Er spekuliert offensichtlich mit der Angst und Unentschiedenheit der Kommunen in der Vergabefrage. Die Folge: bereits jetzt mögliche Entscheidungen werden unnötig verzögert. Es entsteht der Eindruck, daß reinen DDR-Unternehmungen schon im Vorfeld künftiger Marktwirtschaft elementarste Voraussetzungen vorenthalten werden sollen.

Noch können von den Kommunen Entscheidungen im Interesse ihrer Bürger getroffen werden.

M.H.