Recht für Jobber

■ Gericht: Axel-Springer-Betriebsrat ist für alle da

Die 180 JobberInnen in der Abteilung Weiterverarbeitung im Axel-Springer-Verlag dürfen jetzt doch zur Betriebsratswahl kandidieren. 20 JobberInnen haben gestern nachmittag beim Arbeitsgericht die dafür nötige einstweilige Anordnung erwirkt. Rechtsanwalt Peter Otto, der den Axel-Springer -Verlag vertritt, wird gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen.

Der Axel-Springer-Verlag, der Betriebsrat und der Wahlvorstand waren bisher gegen die Beteiligung der 180 JobberInnen an den Betriebsratswahlen, weil sie ihre Arbeit frei einteilen könnten. Deshalb dürften die „unständig Beschäftigten“ auch nicht mit gleichen Rechten ausgestattet sein wie KollegInnen mit einem Arbeitsvertrag.

Die Rechtsanwältin der 20 JobberInnen, Gisela Ludewig, trug dagegen vor, daß die „Unständigen“ verpflichtet wären, regelmäßig zu arbeiten. Sonst müßten sie erhebliche Nachteile in Kauf nehmen. Manche JobberInnen erklärten sogar, daß ihnen ausdrücklich gesagt worden sei, daß sie samstags arbeiten müssen.

Otto erklärte der taz, daß durch das Urteil „immense Schwierigkeiten“ entstehen würden. Denn sollte eine JobberIn in den Betriebsrat gewählt werden, sei überhaupt nicht geklärt, in welchem Umfange derjenige „präsent“ sein müsse. Außerdem müsse man bedenken, daß Mitbestimmung dem Arbeitgeber Geld kostet. Nach dem vorläufigen Urteil dürfen die JobberInnen an Betriebsversammlungen teilnehmen und würden den Arbeitsausfall bezahlt bekommen.

Das Urteil wird erst Anfang kommender Woche begründet und hat in dieser Instanz keine Bedeutung für JobberInnen in anderen Betrieben.

Dirk Wildt