Vobo-Opfer wehrt sich

■ Christian H. soll acht Tage ins Gefängnis, weil er weder seinen Volkszählungsbogen ausfüllte noch das Bußgeld bezahlte

Eigentlich sollte der 30jährige Politik- und Jurastudent Christian H. vor einem Monat an der Tür der Justizvollzugsanstalt Plötzensee klingeln. Acht Tage Erzwingungshaft muß er dort absitzen. Denn er weigert sich, 400 Mark Bußgeld dafür zu zahlen, daß er 1987 den Volkszählungsbogen nicht ausgefüllt hat. Hätte er die Schulden bei der Berliner Gerichtskasse, könnte er Gnade beantragen. Doch in Berlin hat Christian H. nur seinen ersten Wohnsitz. In Karlsruhe hat er einen zweiten angemeldet, und hier gibt es für Volkszählungsgegner kein Pardon.

Christian H. will die Schulden nicht bezahlen. Seine Begründung: Im damaligen Widerspruchsverfahren hätte sich das Gericht nicht ernsthaft genug mit seinen Argumenten gegen die Volkszählung auseinandergesetzt. Er will, daß die Erzwingungshaft gegen ihn aufgehoben wird. Dies wäre rechtlich möglich, wenn die Haft keine Aussicht auf Erfolg hätte. Der verantwortliche Richter am Arbeitsgericht Karlsruhe, Ernst Flick, sagte der taz gestern, daß er den Antrag auf Erzwingungshaft nicht aufheben wird. Im übrigen habe er sich bei der Urteilsfindung „sehr viel Mühe“ gegeben.

Wenn Christian H. vorerst bei der Justiz in Karlsruhe keinen Erfolg hat, so doch wenigstens bei der AL. Benedict Hopmann, Mitglied der AL-Fraktion, forderte gestern, daß der „Senat endlich einen Schlußstrich ziehen sollte. Alle noch anhängigen Verfahren müssen vom Tisch“. Sollte der Senat tatsächlich bereit sein, die restlichen Verfahren einzustellen, würde das Christian H. nichts nützen Karlsruhe ist nicht Berlin.

Dirk Wildt