Entführungsgewinnler

■ Renovierung „auf Staatskosten“ gibt 60 Tagessätze

Die Geschichte könnte so einfach sein, wie der Verteidiger sie vor dem Amtsgericht zu schildern bemüht war. Da findet die Kriminalpolizei den in Bremen entführten Daniel Moock, eingesperrt in eine Holzkiste, in einem Feriendorf in der Eifel. Heinrich K. (62), Eigentümer der Wohnung, gibt sich alle Mühe, der Kripo bei den Untersuchungen unter die Arme zu greifen, muß aber später feststellen, daß die Ermittlungen nicht ohne Folgen geblieben sind. Die Wohnung ist arg mitgenommen von den flächendeckenden Spurenermittlungen. Teppiche, Wände und Polster sind verschmutzt, selbst Bettbezüge und Matratzen weisen noch auf die Fahnder hin. Die vorläufige Kostenermittlung ergibt die stolze Summe von 4.900 Mark. Diese Renovierungskosten stellt er der Polizei in Rechnung. Doch statt den gewünschten Betrag auf seinem Konto verbuchen zu können, muß Heinrich K. nun selbst in die Tasche greifen. Zu sechzig Tagessätzen a 35 Mark verurteilte ihn gestern das Bremer Amtsgericht wegen versuchten Betruges.

Denn die simple Geschichte entpuppte sich nach Ansicht von Richter und Staatsanwalt als Abfolge von Dummdreistigkeiten, das besagte Ferienhaus „auf Staatskosten zu renovieren“. Da war das Schlafzimmer neu tapeziert und gestrichen worden, obwohl dort keine Spurensicherung stattgefunden hatte. Da wurden Bettbezüge, Matratzen und Kopfkissen in Rechnung gestellt, obwohl die Polizei nur dort mit leicht entfernbarem Rußpulver gearbeitet hatte, wo sich Fingerabdrücke noch nachträglich feststellen lassen - auf Schränken, Tischen und glatten Kunststoffoberflächen. Die eigentliche Betrugsabsicht aber machte das Gericht vor allem an dem Versuch fest, die überhöhte Summe gleich zweimal abzukassieren. Denn Heinrich K. hatte dieselben Ansprüche in Bremen und Rheinland-Pfalz geltend gemacht.

Ein „Ausbund von Dummheit“ meinte der eigene Verteidiger, sei Grund für diese „Mißverständnisse“. Und wie „unbeholfen“ sein Mandant sei, ließe sich schließlich auch aus der Korrespondenz ersehen. Wenn K. in seiner Schadensersatzforderung an den rheinland-pfälzischen Innenminister als P.S. anfügt: „Ich bin Mitglied der CDU -Kreisstelle Prüm“, dann sei dies symptomatisch für seine Dämlichkeit und also strafmildernd.Vielleicht aber unterschätzt er da seinen Mandanten. Dem ist es nämlich gelungen, die Bremer Innenbehörde wenigstens um 20 Mark zu bescheißen. Die hatte sich bereit erklärt, einen Posten aus der umfangreichen Rechnung zu begleichen: 6 mal 12 Mark für die Reinemachefrau, die die Pulverspuren entfernte. K. hatte dafür 92 statt 72 Mark angesetzt und die Behörde zahlte ohne nachzurechnen.

anh