DDR-Gewerkschaften froh

In den Gewerkschaften der DDR herrscht seit gestern eine gewisse Erleichterung. Die Entscheidung des Bundeskabinetts, die Löhne und Renten zum Kurs von eins zu eins umzustellen, wurde allgemein begrüßt. Allerdings sind damit nicht alle Befürchtungen der Gewerkschaften in Bezug auf die Währungs und Wirtschaftsunion ausgeräumt. Aus dem Büro der FDGB -Vorsitzenden Helga Mausch wurde der taz mitgeteilt, nach wie vor seien die „Umfeldbedingungen“ der Währungsumstellung ungeklärt. Denn auch wenn die Löhne eins zu eins umgestellt werden, aber auf Grund des Wegfalls von Subventionen viele Preise des täglichen Bedarfs drastisch steigen, bedeutet das für die Lohnabhängigen und Rentner der DDR eine fühlbare Verschlechterung ihres Lebensstandards. Die derzeitigen Durchschnittslöhne in der DDR liegen ungefähr bei 950 bis 1.000 Mark. Wie die Büroleiterin der FDGB-Vorsitzenden, Hübner, betonte, sieht die Gewerkschaft drei Problembereiche, die vor einer Währungsunion geregelt werden müssen: Die zu erwartenden Preiserhöhungen sollen durch Lohnzuschläge aufgefangen werden, um eine Verschlechterung des realen Lebensstandards der DDR-Bevölkerung zu verhindern. Die Spareinlagen sollen auch jenseits der von der Bundesregierung vorgesehenen 4.000-Mark-Grenze zum Kurs eins zu eins getauscht werden. Der vorgesehene Umtauschkurs für Kredite von zwei zu eins wird zwar eine gewisse Schuldenentlastung für die überschuldeten DDR-Betriebe bringen. Aber konkurrenzfähig sind sie damit keineswegs.

Aus diesem Grund fordert die Gewerkschaft staatliche Schutzmaßnahmen für bestimmte, besonders gefährdete Industriebereiche. Nur so sei das Entstehen von Massenarbeitslosigkeit in der DDR zu verhindern. Staatssubventionen zum Schutz von Betrieben und Arbeitsplätzen seien notwendig und auch legitim. Auch in der Bundesrepublik gebe es schließlich ein umfangreiches Subventionssystem für Industrie und Landwirtschaft.

Der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse und designierte stellvertretende DGB-Vorsitzende Ulf Fink hat sich ebenfalls zufrieden über den Regierungsbeschluß geäußert. Nun komme es darauf an, die notwendigen Instrumente für den Sozialausgleich in der sozialen Marktwirtschaft auch in der DDR zu verankern. Dazu seien ein Tarifvertragsgesetz, Unternehmensmitbestimmung und ein Betriebsverfassungsgesetz nötig, „das die Arbeitnehmer vor Willkür schützt“. Das Tauschangebot für Löhne und Renten sei ein „wichtiger Schritt, um Befürchtungen vor einem Sozialdumping in der DDR beiseite zu räumen“. Vor allem die gleichzeitige Aufstockung der Renten auf 70 Prozent der Nettoeinkommen helfe den sozial Schwächsten.

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