Abschottung

■ Flüchtlinge am härtesten betroffen

Sie sind die Schwächsten in der multikulturellen Hackordnung der Bundesrepublik - entsprechend rigide springt der Entwurf für ein neues Ausländergesetz mit ihnen um: Die einschneidensten Verschärfungen werden in folgenden Punkten deutlich:

-Auch Flüchtlingskinder unter sechzehn Jahren sollen in Zukunft bei der Einreise Paß und Visum vorweisen. Vor allem Eltern tamilischer und iranischer Kinder sollen so daran gehindert werden, ihre Kinder in Sicherheit zu bringen.

-Fluggesellschaften sollen in Zukunft per Bußgeld „haftbar“ gemacht werden, wenn sie Flüchtlinge ohne die erforderlichen Einreisepapiere transportieren.

-Die Existenz sogenannter „de facto„-Flüchtlinge (Flüchtlinge, die zwar nicht asylberechtigt sind, aber trotzdem nicht abgeschoben werden können) wird zwar in dem Gesetzentwurf zum ersten Mal anerkannt. Für sie wird ein besonderer Aufenthaltsstatus eingeführt: die Aufenthaltsbefugnis. Eine Aufenthaltsbefugnis für ganze Flüchtlingsgruppen zum Beispiel für KurdInnen oder PalästinenserInnen kann dann von den einzelnen Bundesländern nur noch im Einvernehmen mit dem Bundesinnenminister erteilt werden.

-Einzelne Bundesländer können zwar auch in Zukunft Abschiebestopps für bestimmte Länder anordnen - zum Beispiel in Berlin für den Libanon, Sri Lanka, Iran, Äthiopien und Aghanistan. Solche Regelungen können jedoch in Zukunft nach sechs Monaten vom Bundesinnenministerium wieder aufgehoben werden. Der Spielraum für eine humanere Flüchtlingspolitik einzelner Bundesländer fällt damit weg.

Sowohl der UN-Flüchtlingskommissar, als auch Asylgruppen und amnesty international haben die asylrechtlichen Vorschriften des Entwurfs kritisiert. Im Zusammenhang mit der bevorstehenden europäischen „Harmonisierung“ des Asylrechts befürchtet man den „eisernen Vorhang zur Dritten Welt“.

anb Brottext 2(2)