Verdeckte Ermittler für die organisierte Kriminalität

Der Innenausschuß im Bundesrat fordert Verschärfung des Strafrechts für organisiertes Verbrechen, den Einsatz von Under-cover-Agenten und Strafen für Geldwäsche / Bayerns Antrag, verdeckte Ermittler „kleine und mittlere“ Straftaten begehen zu lassen, scheiterte  ■  Von Barbara Geier

Bonn (taz) - Die vielbeschworene Solidarität der Innenminister ist gestern zum Tragen gekommen. Strahlend beschrieb der Hamburger Innenminister Werner Hackmann (SPD) die gestern einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg beschlossene Gesetzesinitiative zur Bekämpfung von Drogendelikten und der organisierten Kriminalität. Gemeinsam trugen in Bonn die Innenminister Edmund Stoiber (Bayern), Hans-Peter Bull (Schleswig-Holstein) und Dietmar Schlee (Baden-Württemberg) mit Hackmann das Ergebnis ihrer Beratungen im Innenausschuß des Bundesrat vor.

Zum „Thema Nummer eins in der Innenpolitik“, wie der bayerische Hardliner die organisierte und die Drogenkriminalität bezeichnete, beschlossen die Minister eine gesetzliche Regelung für den Einsatz verdeckter Ermittler sowie den Einsatz von Lauschmitteln. Der Entwurf soll am 11. Mai im Bundesrat verabschiedet und vom Bundestag noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden. Verdeckt ermittelt werden dürfte durch Polizeibeamte mit einer Legende dann auch bei Verbrechen und schweren Straftaten auf dem Gebiet des Staatsschutzes. Bei diesem Beschluß kam der bayerische Innenminister mit einem weitergehenden Antrag nicht durch, verdeckte Ermittler im Sinne eines „milieugerechten Verhaltens“ auch kleinere und mittlere Straftaten begehen zu lassen.

Die Innenminister scheuten nicht vor sensiblen Themen zurück. Mit der vorgesehenen Einführung eines Straftatbestandes der Geldwäsche tasten sie sich an das wenigstens in dieser Hinsicht umstrittene Bankgeheimnis heran. Im Entwurf heißt es, daß die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, „durch den die Banken und andere Institute oder Personen, die berufsmäßig mit fremden Vermögenswerten umgehen, verpflichtet werden, bei größeren Bareinzahlungen die Identität des Einzahlers festzustellen und zu dokumentieren“. Verdachtsfälle seien den Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Darüber hinaus soll es in Zukunft eine Regelung zur Überwachung der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Grundstoffen für die Herstellung von Betäubungsmitteln geben. Mit dem Gesetzentwurf wurde nun ein entsprechender Beschluß der Innenministerkonferenz vom 16. März in Hiltrup umgesetzt. Der Einigung liegt auch der Vorschlag einer Arbeitsgruppe bei der Innenministerkonferenz zugrunde, die bereits gestellte Gesetzesanträge Bayerns und Baden-Württembergs mit dem Hiltruper Beschlüssen zu einem neuen Entwurf verarbeitet hatten.

Auf der Tagesordnung stand auch eine Bundesratsentschließung, in der die Bundesregierung gebeten werden soll, „ein gemeinsames, automatisiert geführtes Fahndungssystem in den Staaten der EG und des Europarats nach den Vorstellungen des Schengener Abkommens zu ermöglichen“ und die „Bildung multinational zusammengesetzter Polizeieinheiten zu prüfen“. Wie Innenminister Schlee ausführte, ist auch eine Einigung über die Einführung eines begrenzten Zeugnisverweigerungsrechts für Mitarbeiter von Suchtberatungsstellen erzielt worden. Um die Ermittlungsbehörden zu entlasten, ist ferner vorgesehen, den Verzicht auf Strafverfolgung und Strafvollstreckung bei drogenabhängigen Konsumenten zu erleichtern. Schlee, der auch Vorsitzender der Innenministerkonferenz ist, konnte sich mit Blick auf die seltene Einigkeit im Kollegenkreis die Bemerkung nicht verkneifen, er hoffe auf ähnliche Harmonie in der „Asylproblematik“. Beim „Leistungsteil“ und bei der Harmonisierung des Asylrechts innerhalb der EG herrsche Handlungsbedarf.