Vollstudium für harte Dollar

■ Noch keine Regelung für VollzeitstudentInnen aus dem Westen, die an der Ostberliner Humboldt-Uni studieren wollen / Gast- und Nebenhörerschaft möglich

Ost-Berlin. „Noch fehlt das grüne Licht“, bedauert der Leiter der Abteilung „Export“ der Humboldt-Universität (HUB). Das „Exportbüro“ sendet zwar auf Anfrage Bewerbungsanträge für ein elfmonatiges Vollstudium auch nach West-Berlin. Solange aber unklar ist, inwieweit bundesdeutsche StudentInnen als AusländerInnen einzustufen sind, bleibt die Möglichkeit einer regulären Immatrikulation offen.

StudentInnen mit Auslandsstatus - im Fachjargon der DDR -Alma-mater „Kommerzstudenten“ - zahlen je nach Studienfach eine durchschnittliche Gebühr von 5.000 US-Dollar pro Studienjahr. Darin enthalten sind sowohl ein Wohnheimplatz als auch Taschengeld.

Da aber DDR-StudentInnen nur zehn Ostmark für den Wohnheimplatz bezahlen, das Studium für diese kostenlos und stets mit einem Stipendium von mindestens 250 Ostmark verbunden ist, „können wir im Rahmen der jetzigen Entwicklungen nicht 5.000 Dollar von Westdeutschen verlangen“, betont der Leiter des Exportbüros, Maier. Zumal die DDR-KommilitonInnen bisher noch den BAföG-Höchstsatz von etwa 845 DM zu erwarten hätten, finanzielle Belastungen somit kaum zu erwarten wären.

Die Regelungen zu einer Gast- oder Nebenhörerschaft sind indes faktisch entschieden. Beides ist möglich, gebührenpflichtig die eine, kostenlos die andere. GasthörerInnen müssen 60 DM je Semester bzw. 10 DM je Monat bezahlen, sofern die Teilnahme an Lehrveranstaltungen bis zu neun Wochenstunden umfaßt. Zehn und mehr Wochenstunden kosten 10 DM je Woche. Es besteht die Möglichkeit, zu den belegten Lehrveranstaltungen die im Studienplan festgelegten Prüfungen abzulegen. Bei Nebenhörerschaften für an bundesdeutschen Hochschulen bzw. Universitäten eingeschriebene InteressentInnen ist die Teilnahme an Prüfungen kostenlos. Abgelegte Prüfungen können auf Antrag bescheinigt werden. Daraus entsteht allerdings kein Rechtsanspruch auf ein Zeugnis der HUB. Zur Zeit gibt es noch kein zusammenfassendes Verzeichnis der Lehrveranstaltungen an der HUB. Bis zum Herbstsemester (hüben: Wintersemester), welches drüben Ende September beginnt, soll ein Studienführer fertiggestellt sein.

Eine Gast- oder Nebenhörerschaft für das Herbstsemester kann vom 15. Juni bis 10. Juli dieses Jahres beantragt werden. Die Bewerbungsfristen sind nicht allein bestimmend. Das laufende Frühjahrssemester hat in einzelnen Fällen gezeigt, daß Kontaktaufnahmen mit den einzelnen in Frage kommenden Dozenten flexible Entscheidungen ermöglichen, jedoch die Ausnahme bleiben sollten. Reines Zuhören, ohne Anspruch auf ein Testat oder eine Prüfungsteilnahme, ist ohnehin jederzeit möglich.

Ab wann Entscheidungen eines Vollstudiums wegen aktuell sind, bleibt fraglich. Vorerst werden Bewerbungen aus dem Westen nach den üblichen Qualifikationskriterien überprüft und, so Herr Maier, „bis zum Abschluß einer Regelung aufbewahrt“.

Kay Pabst

Vollstudium: Exportbüro der HUB, Johannisstraße 10, 1040, Telefon: 0372/282 97 94.

Gasthörer: Direktorat für Weiterbildung der HUB, Mittelstraße 7/8, 1.Etage, Zi. 104, 2093-2935.

Nebenhörer: Direktorat für Studienangelegenheiten, Unter den Linden6, 1086, 203 27 04.