Übergangsverfassung bis zur Einheit

■ Bis zur Vereinigung soll modifizierte Form der Verfassung von 1949 in Kraft treten / Soziale Komponenten der bisherigen Verfassung sollen erhalten bleiben/ Alternativvorschlag des Runden Tisches abgelehnt

Berlin (taz) -Die DDR-Regierung will bis zur Vereinigung mit der Bundesrepublik eine modifizierte Version der Verfassung von 1949 in Kraft setzen. DDR-Justizminister Dr. Kurt Wünsche erklärte am Freitag auf einer Pressekonferenz in Berlin, ein entsprechender Entwurf werde dem Kabinett in Kürze vorgelegt.

Die Übergangsverfassung der DDR, für die sich wiederholt auch Ministerpräsident Lothar de Maiziere ausgesprochen hat, wird „unter der Dominanz“ bundesdeutscher Rechtstaatlichkeit stehen. Besonders in den Bereichen Staats-, Wirtschafts- und Verwaltungsrecht wolle sich die DDR der Rechtsprechung der Bundesrepublik angleichen. Soziale Komponeten der bisherigen Verfassung, wie das Miet- und Erbrecht sowie die Eigentums und Nutzungsrechte sollen, so Wünsche, beibehalten werden.

Dem gegenüber hatten die Vertreter von 21 Parteien und politischen Gruppen am Runden Tisch einen Vorschlag für eine neue DDR-Verfassung ausgearbeitet.

Der Alternativvorschlag lehnt sich eng an das Grundgesetz an, verleiht aber einer Reihe von sozialen Rechten Verfassungsrang. Ein Antrag, den Entwurf am Donnerstag in die Volkskammer einzubringen, war an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert.

In der DDR-Verfassung vom 7. Oktober 1949 heißt es im Artikel eins: „Deutschland ist eine unteilbare demokratische Republik; sie baut sich auf den deutschen Ländern auf“.

Diese Verfassung hatte Gültigkeit bis 1968. Dann wurde die DDR zum „sozialistischen Staat deutscher Nation“ erklärt.

Wünsche informierte darüber, daß in Bewältigung der SED -Vergangenheit der Justiz 13 von 15 Bezirksdirektoren der Gerichte abgelöst worden seien. Auch die Richter, die sich „ausübend und leitend“ mit dem politischen Strafrecht befaßt hätten, seien nicht mehr im Amt. Wünsche informierte darüber, daß in Zukunft der DDR-Strafvollzug dem Justizministerium, und nicht wie bisher dem Ministerium für Innere Angelenheiten unterstellt werden soll.

IG