Steuern gegen Verpackungsflut

■ Angestelltenkammer: Bremen soll Ökosteuer auf Getränkeverpackungen erlassen

LokalpolitikerInnen und Verwaltung im westfälischen Detmold sind die Ankündigungspolitik von Bundesumweltminister Klaus Töpfer leid: Weil trotz immer weiter steigender Müllberge keine gesetzlichen Maßnahmen gegen die Verpackungsflut ergriffen werden, ist in Detmold eine Verordnung erlassen worden, mit der eine Ökosteuer auf Getränkeverpackungen durchgesetzt werden soll. Diesem guten Beispiel soll jetzt auch Bremen folgen, das meint zumindest die Angestelltenkammer und hat deshalb jetzt eine 40seitige Studie zur Einführung von Ökosteuern in Bremen vorgelegt.

In Bremen sind 1988 162.000

Tonnen Haushaltsabfälle in die Mülltonnen gestopft und dann verbrannt worden. Von diesen Abfallbergen entfiel ein rundes Drittel auf Getränkeverpackungen, also Glas, Karton, Kunststoff und Aluminium. Ein Viertel der Getränke werden in Einwegverpackungen verkauft. Und die tragen mit ihren 25 Prozent zu 92 Prozent zum Abfallaufkommen durch Getränkeverpackungen bei.

Mit Apellen an die Verbraucher alleine, so glaubt die Angestelltenkammer, ist dem Verpackungsunwesen jedoch nicht beizukommen. Analog zur Satzung aus Detmold und einer ähnlichen aus Hannover hat der Ausschuß

Arbeit, Mitbestimmung und Umwelt deshalb einen Gesetzentwurf formuliert. Danach sollen EinzelhändlerInnen für jede verkaufte Getränkedose 40 Pfennig, für jede Einwegflasche 70 Pfennig und für die besonders umweltschädlichen Kunststoffverpackungen gar 80 Pfennig bezahlen. Die Angestelltenkammer kalkuliert, daß mit einer solchen Steuer 28 Millionen Mark pro Jahr eingenommen werden könnten, die dann zweckgebunden in Müllvermeidungsmaßnahmen gesteckt werden sollten. Doch hauptsächlich geht es der Kammer nicht um eine Aufbesserung des bremischen Haushaltes, sondern darum, daß die VerbraucherIn

nen dann wieder verstärkt zu den umweltfreundlichen Pfandflaschen greifen.

Einen Pferdefuß hat die Anregung der Kammer. Für Detmold und Hannover, wo ähnliches diskutiert wird, haben nämlich die zuständigen Landesregierungen bislang die Einführung einer Ökosteuer verhindert, da sie eine solche Abgabe für nicht zulässig halten. In Bremen, wo kommu

nale und Landesregierung in einer Hand sind, so hofft die Kammer, könnte eine positivere juristische Argumentation gefunden werden. Nach einer Expertenanhörung am kommenden Donnerstag will die Angestelltenkammer die Diskussion weiter vorantreiben und ihren Gesetzentwurf in die Bürgerschaft einbringen, ein Recht, von dem die Kammern bislang erst ein einziges Mal Ge

brauch gemacht haben.

hbk

Hearing zur Einführung einer Getränkeverpackungssteuer in Bremen, Donnerstag 10. Mai, 14.00 Uhr. Angestelltenkammer Bremen, Bürgerstraße 1, Kultursaal. Mit Vertretern von BUND, Uni Bremen, Einzelhandelsverband Nordsee, Stadt Detmold, Fachverband Kartonverpackung, Gewerkschaft Nahrung, Genuß, Gaststätten.