Polizeikessel war illegal

■ Nach Hamburg und Bremen wurde vom Landgericht Amberg auch gegen einen Schwandorfer Polizeieinsatz entschieden

Nürnberg (taz) - Die Polizeieinheiten, die im Oktober 1986 etwa zweihundert Anti-WAA-DemonstrantInnen in Schwandorf eingekesselt hatten, haben rechtswidrig gehandelt. Das entschied jetzt, nach einem dreieinhalb Jahre andauernden Rechtsstreit, die Dritte Zivilkammer des Amberger Landgerichts. Nach dem „Bremer Kessel“ im Juli 1985 und dem „Hamburger Kessel“ im Juni 1986 wurde damit auch der „Schwandorfer Kessel“ für rechtlich unzulässig erklärt.

Am 17. Oktober 1986, zum Abschluß der damaligen Herbstaktionstage, formierten sich in Schwandorf 400 WAA -GegnerInnen zu einem spontanen, nicht angemeldeten Demonstrationszug. Auch ohne Gewalttätigkeit kam aus dem Polizeiführungsstab, direkt von Polizeipräsident Wilhelm Fenzl, der Befehl, die Demonstration aufzulösen - wenig später dann: „Zug einschließen, niemanden mehr herauslassen.“ Etwa 200 Personen wurden eingekesselt und drei Stunden festgehalten. 186 von ihnen wurden anschließend zur Personalienfeststellung ins 30 Kilometer entfernte Amberg verbracht und erst gegen Mitternacht freigelassen.

Die Polizei begründete ihr Vorgehen mit dem Polizeiaufgabengesetz. Man habe befürchtet, daß aus der Menge heraus Straftaten begangen würden, zumal etwa 30 vermummte Personen im Zug mitgelaufen wären. Dieser Begründung folgte das Gericht nicht. Sowohl ein Verweis auf vorausgegangene Gewalttaten als auch die Teilnahme von Vermummten reichten für eine derartige „Gefahrenprognose“ nicht aus.

Bernd Siegler