WDR gegen Grüne

Düsseldorf (taz) - Die Worte, in die WDR-Chefredakteur Casdorff die böse Botschaft für die NRW-Grünen kleidete, klangen unverdächtig. In der Pose des Gemeinschaftskundeoberlehrers erklärte er den Grünen am 17.4., daß deren Ausgrenzung von der Fernsehdiskussion der Spitzenkandidaten drei Tage vor der Landtagswahl „nicht von willkürlicher oder politischer Interessenlage bestimmt“, sondern nur „formaler Natur“ sei, denn die Sendung werde sich dem „Rückblick auf die abgelaufene Legislaturperiode widmen“. Die Grünen wandten sich an die Justiz, die zunächst befand, daß die Entscheidung von Casdorff, „die FDP an der in Rede stehenden Sendung zu beteiligen, den Antragsteller (die Grünen) dagegen auszuschließen“, sehr „willkürlich“ erscheine. Dieser Sieg über die Verlogenheit Kölner WDR -Politkommissare währte nicht lange. Gestern entschied das Münsteraner OVG, daß es bei der Sendung um einen „Rückblick“ gehe. Dementsprechend verstoße die Entscheidung nicht gegen das Willkürverbot. Daß Blüm, der diesen „Rückblick“ für die CDU leisten soll, dem Landtag nie angehörte, irritierte die Richter nicht. Tatsächlich ging es dem WDR nur darum, die Grünen fernzuhalten. Das wurde während der WDR -Direktoriumssitzung am 24. April deutlich, wo nach taz -Informationen die Runde übereinkam, eher die Sendung abzublasen, als die Grünen zu beteiligen.

Walter Jakobs