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Lehren aus St.-Jürgen

■ Grüne wollen Untersuchungsausschüsse verbessern

Zwei Jahre lang haben Bremer ParlamentarierInnen die Möglichkeit genutzt, sowohl das Geiseldrama vom Sommer 88, als auch der Korruptionsskandal im St.-Jürgen-Krankenhaus in einem „Parlamentarischen Untersuchungsausschuß“ unter die Lupe zu nehmen. Gestern bat die grüne Abgeordnete Carola Schumann fünf Juristen, nun einmal das Bremer Untersuchungsausschußwesen kritisch zu durchleuchten.

Die Debatten drehten sich fast nur um den Ausschuß „St. -Jürgen-Straße“, da hier Abgeordnete versucht hatten, sich durch einen besonders aggressiven Umgang mit Zeugen öffentlich zu profilieren. Rechtsanwalt Günter Bandisch: „Es wurde Mißbrauch mit der Privatsphäre vieler Zeugen getrieben.“

Auf griffige Forderungen, wie das Ausschußwesen zu verbessern sei, konnten sich die versammelten Juristen nicht einigen. Der Wissenschaftler Rainer Keller plädierte dafür, US-Recht zu übernehmen. Damit hätten ZeugInnen auch in der BRD die Zusicherung, daß ihre Aussagen vor einem Untersuchungsausschuß nicht strafrechtlich verwertet werden dürften und würden freimütiger vor den Ausschuß treten. Andere Teilnehmer lehnten diesen Vorschlag als „Kronzeugen -Regelung“ ab und sprachen sich im Gegenteil dafür aus, die ZeugInnen durch ein umfangreiches „Auskunftsverweigerungsrecht“ davor zu bewahren, sich selbst im strafrechtlichen Sinne belasten zu müssen. Ex -Staatsanwalt Lothar Spielhoff, kritisierte, daß die Abgeordneten im Falle „St.-Jürgen-Str.“ sich konzeptionslos an den Ermittlungsakten entlang gehangelt hatten. Sie hätten damit die Ermittlungen der Kripo gefährdet. Künftig müßten sie mehr „Nachdenken“.

B.D.

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