Zweieinhalb Jahre Gefängnis für den Brandstifter von Schwandorf

Amberger Landgericht sieht als Motiv des Täters einen durch „nationalistisches Gedankengut gezüchteten Ausländerhaß“ / Josef Saller war Aktivist der „Nationalistischen Front“  ■  Aus Amberg Bernd Siegler

Für 12 Jahre und sechs Monate muß Josef Saller, der 20jährige Aktivist der militanten rechtsradikalen „Nationalistischen Front“, ins Gefängnis. Die Jugendkammer des Amberger Landgerichts sah es als erwiesen an, daß Saller in der Nacht vom 16. auf den 17. Dezember 1988 ein überwiegend von türkischen Familien bewohntes Haus in der Schwandorfer Innenstadt in Brand gesteckt hatte. Dabei kamen drei türkische und ein deutscher Staatsangehöriger ums Leben. Das Motiv für den nach dem Oktoberfest-Attentat folgenschwersten Anschlag rechtsradikaler Urheberschaft in der Bundesrepublik liegt nach Auffassung des Kammervorsitzenden Josef Auernhammer „in einem durch nationalistisches und nationalsozialistisches Gedankengut gezüchteten Ausländerhaß“.

Eine verminderte Schuldfähigkeit gestand das Gericht dem 20jährigen Autolackiererlehrling nicht zu. Acht Verhandlungstage lang hatte die Jugendkammer über 80 Zeugen und Sachverständige gehört, um die Frage zu klären, ob das damals 19jährige NF-Mitglied der Brandstifter in dem Wohn und Geschäftshaus war. Saller hatte zunächst gestanden, den Brand gelegt zu haben, um „Ausländer zu ärgern“. Dabei erwähnte er eine Fülle von Details, die nur der Täter wissen konnte. Dennoch widerrief Saller seine bei Polizei und Ermittlungsrichterin gemachten Angaben. Seitdem bestreitet er seine Täterschaft.

Die umfangreichen Ermittlungsakten mit weit über tausend Seiten täuschen darüber hinweg, daß die Ermittler den politischen Hintergrund der Tat und Sallers Umfeld nur sehr oberflächlich ausgeleuchtet haben. Die Nebenkläger warfen der Polizei vor, von Anfang an lediglich in Richtung eines Einzeltäters und -gängers ermittelt zu haben. In der Tat kamen im Verlauf des Verfahrens eine Vielzahl von Ermittlungspannen ans Tageslicht. Schreiben aus dem rechtsradikalen Umfeld fehlten bei den Akten, sie tauchten erst bei den Asservaten auf, hochrangige FAP- und NF -Funktionäre, mit denen Saller in Kontakt gestanden hatte, wurden nicht einmal vernommen.

Während die Nebenkläger in ihren Plädoyers für Saller auf Mord plädierten, hatte Sallers Verteidigerin Geiger aus München lediglich von einer „fahrlässigen Brandstiftung gesprochen“. Sie bezeichnete den Brand als „Unfall“ und leugnete das Vorliegen eines politischen Motivs strikt ab. Hätte Saller wirklich aus politischen Gründen gehandelt, so ihre zynische Argumentation, dann hätte er ein „lohnenderes Objekt, zum Beispiel ein Asylantenheim“ angezündet. Schließlich seien in Schwandorf „nicht nur Ausländer, sondern auch ein Deutscher ums Leben gekommen“.