Wer ist „Iwan der Schreckliche“?

■ Demjanjuk behauptet Personenverwechslung / In erster Instanz zum Tode verurteilt

Jerusalem (afp/dpa) - Vor einer Kammer des höchsten israelischen Gerichts hat am Montag in Jerusalem die Berufungsverhandlung gegen John Iwan Demjanjuk begonnen. Demjanjuk war wegen Beteiligung am Mord von 850.000 Juden im ehemaligen Konzentrationslager Treblinka zum Tode verurteilt worden. Demjanjuk war im Februar 1987 von den USA an Israel ausgeliefert und im Juni 1988 nach einem Mammutprozeß wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gegen das jüdische Volk“ sowie wegen Kriegsverbrechen schuldig gesprochen worden.

Das auf mindestens vier Wochen angesetzte Verfahren soll klären, ob der aus der Ukraine stammende 70-jährige - wie die Verteidigung behauptet - Opfer einer Personenverwechslung wurde und freigesprochen werden muß. Demjanuk, der vor zwei Jahren in erster Instanz verurteilt worden war, droht die Hinrichtung, falls das Urteil bestätigt wird.

Das Gericht nahm am Morgen im gerade 100 Zuschauer fassenden Sitzungssaal des Gerichtshofs die Verhandlung auf. Für dieses Verfahren sind nur 25 in- und ausländische Journalisten zugelassen worden. In den kommenden zwei Wochen will die Verteidigung nachweisen, daß es sich bei John Iwan Demjanjuk nicht um den sadistischen KZ-Schergen „Iwan den Schrecklichen“ handelt, der zwischen 1942 und 1943 im polnischen Konzentrationslager Treblinka Hunderttausende Juden vergaste.

Dabei wird sie eine ehemalige Prostituierte, die 73jährige Maria Dudek, zur Entlastung aufbieten. Diese soll „Iwan Marchenko“, bekannt als „Iwan der Schreckliche“, zum Kunden gehabt haben. Der aber sei nicht der Angeklagte gewesen.

Demjanjuk war im ersten Verfahren von neun ehemaligen KZ -Häftlingen aus Treblinka identifiziert worden. Er selbst bestreitet, „Iwan der Schreckliche“ zu sein. Der Verteidiger will zudem beweisen, daß das aufsehenerregende erste Verfahren gegen Demjanjuk allen Rechtsgrundsätzen widersprochen habe.