Dämpfer für die Bundesanwaltschaft

OLG Düsseldorf verurteilt Thomas Kilpper wegen Unterstützung der RAF zu 30 Monaten / Bundesanwaltschaft wollte viereinhalb Jahre  ■  Aus Düsseldorf Walter Jakobs

Der 6. Senat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts hat den seit 21 Monaten in U-Haft einsitzenden Düsseldorfer Studenten Thomas Kilpper am Donnerstag wegen „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ gemäß Paragraph 129 a zu zweieinhalb Jahren Haft und wegen Urkundenfälschung zu 30 Tagessätzen a 20 DM Geldstrafe verurteilt. Damit blieb der Senat deutlich unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft, die für Kilpper wegen „Mitgliedschaft in der RAF“ viereinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Kilpper konnte vom Gerichtssaal aus direkt nach Hause gehen, denn das Gericht setzte den Haftbefehl gegen Meldeauflagen gleich nach der Urteilsbegründung außer Vollzug.

Die Urteilsbegründung kommt einem schweren Rüffel für die Bundesanwaltschaft gleich. Laut Anklage soll sich Kilpper spätestens im August 1987 einer sogenannten „kämpfenden Einheit“ - die der Staatsschutz der RAF zurechnet angeschlossen haben, zu der bis zu ihrer Verhaftung am 2.8.86 auch die inzwischen vom OLG Stuttgart verurteilten ehemaligen Kiefernstraßenbewohner Christian Kluth und Luitgard Hornstein gehört haben sollen. Nach deren Verhaftung habe Kilpper, so hatten die Bundesanwälte behauptet, sogar die Führung der „kämpfenden Einheit“, die sich zu zwei Sprengstoffanschlägen bekannt hatte, übernommen.

Dafür hat die Hauptverhandlung nach Auffassung des Gerichts keinerlei Beweise erbracht. Es habe nicht einmal der Fortbestand der „kämpfenden Einheit“ über den 2.8.86 hinaus festgestellt werden können, sagte der Gerichtsvorsitzende Krantz. Auch Kilppers Beteiligung am letzten Hungerstreik sei „kein ausreichendes Indiz für eine mitgliedschaftliche Betätigung in der RAF“.

Eine Unterstützungshandlung für die RAF durch Kilpper, der sich selbst zum „Widerstand“ zählt, hält das Gericht dagegen für erwiesen. Kilpper habe in den zahlreichen bei ihm sichergestellten Briefen und Schriftstücken deutlich gemacht, daß er der RAF-Ideologie nahestehe und das RAF -Konzept zum Aufbau einer „gemeinsamen Front“ aus RAF, militanten Gruppen und Widerstand unterstütze. Durch „Werbungstätigkeiten“ habe er das „Rekrutierungsfeld“ der RAF erweitert. Der z.T. verschlüsselte Briefwechsel, mit „genauen Anweisungen zur Konspiration“, belege die Unterstützungshandlung unzweifelhaft. Kilpper hatte geschrieben, es gehe darum, „den militanten Kern in Westeuropa“ zu organisieren und „Lebenszusammenhänge quasi als befreite Gebiete aufzubauen“.

Bei der Bemessung des Strafmaßes sei zu berücksichtigen gewesen, daß der Angeklagte ohne jede Einsicht „hartnäckig“ an seiner Ideologie festhalte. Noch in Briefen aus der U -Haft habe er dazu aufgerufen, den „revolutionären Kampf bis zum Ende des Systems“ zu führen.