Schwangerschaft als Kündigungsgrund

W.-Berlin. Eine Schwangerschaft kann zum Verlust der Arbeitsstelle führen, wenn die Frau schon zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Arbeitsvertrages schwanger ist und dieser sie ausdrücklich zu einer Tätigkeit verpflichtet, die nicht mit der Mutterschutzgesetzgebung verträglich ist. Das entschied das Landesarbeitsgericht Berlin. Im vorliegenden Fall hatte eine Frau einen Arbeitsvertrag als Maschinenführerin abgeschlossen. Darin war vereinbart worden, daß die Bereitschaft zu Wechsel- oder Nachtschichtarbeit „wesentlicher Bestandteil“ des Arbeitsvertrages sei. Vor ihrer Einstellung hatte die Frau eine Schwangerschaft verneint, ein Test etwa eine Woche nach Arbeitsantritt fiel jedoch positiv aus.