Frauenquote über Verfassung?

Berlin/W. Der Deutsche Juristinnenbund will die Einführung von Frauenquoten im öffentlichen Dienst durch eine Verfassungsergänzung durchsetzen. Gleichzeitig sollte das Grundgesetz auch festschreiben, daß Frauen durch ihre „Familientätigkeit“ keine Nachteile enstehen, sagte die Vorsitzende der Vereinigung, Antje Sodemund-Treiber, gestern vor Journalisten. Die Ergänzungen könnten eingefügt werden, wenn die DDR dem Grundgesetz beitritt.