Bosse nicht zimperlich

Bereits im Januar schrieb der Oldenburger Arbeitgeberverband an seine Mitglieder eine Empfehlung, „Beschäftigungsverbotsatteste“ für werdende Mütter als normale Krankschreibungen zu werten und Lohnfortzahlungen nur bis zur Gesamtdauer von sechs Wochen zu gewähren. Nach bisheriger Rechtsauffassung ist bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot für werdende Mütter (wenn Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist) für dessen gesamte Dauer vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung zu erbringen.

Die Gewerkschaft HBV forderte jetzt den Arbeitgeberverband Oldenburg auf, diese „skandalöse“ Empfehlung zurückzunehmen. Sie sei eine Empfehlung zum Rechtsbruch und ziehe für die Betroffenen umfangreiche soziale Probleme bis hin zur Existenzgefährdung nach sich. Denn auch die Krankenkassen zahlen im Stadium der fortgeschrittenen Schwangerschaft nicht. Einzige Lösung: ein Rechtsstreit kurz vor der Geburt. ta