Teilsieg für Hoechst-Konzern

Kassel (dpa/taz) - Der Chemiekonzern Hoechst darf seine umstrittene Anlage „Insultec“ zur Herstellung von Humaninsulin betreiben, weil darin nicht gentechnisch gearbeitet werde. Zu dieser Entscheidung ist der Hessische Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel in einer am Freitag bekanntgewordenen Eil-Entscheidung gekommen. Das Gericht sieht für diese Anlage keinen ausdrücklichen spezialgesetzlichen Regelungsbedarf.

Mit diesem Urteil hat sich der VGH zum zweiten Mal in einem Eilverfahren mit der Genehmigungsfähigkeit von Anlagen befaßt, die im Zusammenhang mit der Gewinnung von Humaninsulin auf genetischem Wege stehen. Das Gericht hatte schon am 6. November 1989 die Errichtung und Genehmigung für zwei Anlagen („Fermtec“ und „Chemtec“), in denen mit gentechnisch manipulierten Colibakterien ein Zwischenprodukt zur Herstellung des Endproduktes Humaninsulin gewonnen werden sollte, „wegen fehlender gesetzlicher Grundlagen außer Vollzug gesetzt“.

Bei der Teilanlage „Insultec“ konnte das Gericht die Frage offenlassen, ob das Endprodukt mit der Verwertung eines gentechnisch gewonnenen Zwischenprodukts beabsichtigt war. Die gerade mit der gentechnischen Manipulation verbundenen unwägbaren Gefahren seien in dem Produktionsabschnitt von „Insultec“ nicht zu befürchten.