Töpfer bastelt DDR-Gesetz

■ Der BRD-Umweltminister stellte das neue DDR-Umweltrahmengesetz vor, das die Übernahme von BRD-Gesetzen mit einzelnen Übergangsfristen bedeutet

Bonn (dpa/taz) - Die DDR übernimmt mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 1. Juli wesentliche Vorschriften des bundesdeutschen Umweltrechts. Entsprechende Regelungen sind in einem Rahmengesetz vorgesehen, dessen Entwurf in der gemeinsamen Umweltkommission erarbeitet wurde. BRD -Umweltminister Klaus Töpfer (CDU) nannte als Ziel, zur dringend notwendigen Umweltsanierung in der DDR einen „mächtigen Schritt“ zu unternehmen.

Die Grünen-Mitglieder im Bundestagsausschuß „Deutsche Einheit“, Almut Kottwitz und Charlotte Garbe, lasteten Töpfer allerdings bereits an, die Chance für einen ökologischen Neuanfang in der DDR vertan zu haben. Auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Schäfer kritisiert den Entwurf als unbefriedigend, da er nach wie vor keine Regelungen zur Übernahme der Kfz-Abgasgrenzwerte enthalte und immer noch eine Übergangsfrist für das Weitergelten der Betriebsgenehmigung für DDR-Kernkraftwerke vorsehe.

Töpfer allerdings lobt das Komissionswerk: Jetzt seien die Voraussetzungen geschaffen, daß bei Neuinvestitionen in der DDR die „hohen Umweltschutzanforderungen der Bundesrepublik gelten“. Bestehende Industrieanlagen werden aber erst nach Übergangsfristen diesem „strengen Umweltniveau“ angepaßt.

Der Gesetzentwurf regelt die Übernahme bundesdeutscher Vorschriften in den sieben Bereichen Immissionsschutz, Kernenergie und Strahlenschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft, Chemikalienrecht, Naturschutz und Prüfung der Umweltverträglichkeit. Für mehr saubere Luft sollen auch in der DDR die Bestimmungen der Großfeuerungsanlagenverordnung - sie betrifft vor allem Kraftwerke - und der Technischen Anleitung (TA) Luft sorgen

-allerdings mit jeweils um ein Jahr verlängerten Fristen. So müssen DDR-Kraftwerke, die wegen der Braunkohleverwendung als besondere „Dreckschleudern“ gelten, spätestens bis zum 1.Juli 1996 entweder modernisiert oder stillgelegt werden.

Für die maroden Atomkraftwerke in der DDR wird die jeweilige Betriebsgenehmigung im Gegensatz zur Bundesrepublik auf fünf Jahre befristet. Man könne aber, so Töpfer, jeden Reaktor stilllegen, falls sich bei der Sicherheitskontrolle eine Gefährdung ergeben sollte. Im Blick auf das AKW Greifswald äußerte er die Überzeugung, daß die beiden stillgelegten Reaktorblöcke auch in Zukunft nicht wieder in Betrieb gehen. Zunächst werden Töpfer und sein DDR -Kollege Steinberg (CDU) die nächsten Schritte zur Verwirklichung des Umweltrahmengesetzes gemeinsam unternehmen.

baep