Nur braunes Holz ist stilgerecht

■ Forderung des Denkmalpflegers nach „kackbraunem“ Anstrich vor Gericht

Fünfeinhalb Denkmalpfleger passen in Bremen auf rund 1.100 eingetragene Denkmäler auf: Sie überwachen als Schutzbehörde, ob die Eigentümer das Kulturdenkmal auch gemäß § 9 des Denkmalschutzgesetzes „pflegen“ und „im Rahmen des ihnen Zumutbaren erhalten“. Familie Hogenkamp hat 1980 im vorderen Schwachhausen ein solches Kulturdenkmal gekauft

-das Haus

Nr. 6 der als Ensemble geschützten Hermann-Allmers-Straße. Zehntausende von Mark haben die Hogenkamps seitdem in ihr um 1910 erbautes Haus gesteckt: in stilgerechte neue Fenster, in ein neues Dach, in die liebevolle Restauration des Jugendstil-Gitterzaunes - jeweils abgestimmt mit dem zuständigen Denkmalpfleger Schöning und damit „denkmalkorrekt“.

Gestern stand Hausbesitzer Hogenkamp vor Gericht, weil er ohne Beteiligung des Denkmalpflegers die fünf Zierbretter im Giebel seines Hauses weiß statt braun hatte streichen lassen. 1.000 Mark Bußgeld wollte das Landesamt für Denkmalpflege von ihm einklagen - als „Folgemaßnahme einer gescheiterten Objektbetreuung“, um ein „Exempel zu statuieren“ und um „für

den Kern des Denkmalschutz gesetzes (die Genehmigungspflicht) eine Lanze zu brechen“, so Peter Hahn, Jurist und Oberregierungsrat im Landesamt für Denkmalpflege. Etliche der rund 40 Häuser in der Straße präsentieren sich allerdings ebenfalls in dem zeit-aber denkmalpflegerisch nicht stilgemäßen grau-weiß, das auch Hogenkamp wünschte: fast alle ohne Genehmigung der Denkmalpfleger und keineswegs „geahndet“, da „wir ja keine Baupolizei sind und dem nicht hinterherlaufen können“, wie Denkmalpfleger Hahn zugestand.

Das Ehepaar Hogenkamp versicherte dem Gericht indes übereinstimmend, daß Denkmalpfleger Schöning in ihrem Fall die Maler im Vorbeigehen vom Gerüst scheuchte („das hier ist nicht

genehmigt“), daß er beim Besichtigungstermin am nächsten Morgen für den Anstrich der fünf Holzbretter auf „kackbraun“ bestanden und Diskussionen mit dem Ehepaar über andere Möglichkeiten strikt abgelehnt habe.

Im Bußgeldbescheid erfuhren die Hogenkamps dann, daß die Farbe Braun an sichtbaren Balken und sonstigem Holzwerk eine „sprechende“ Farbe war „in dem Sinne, daß mit dem ornamentalen Holzwerk der Eindruck ländlich-regionalen Bauens und das eher gemütvolle Ambiente einer zeittypischen Cottage-Architektur erweckt wurde.“ Verteidiger Reinstorf konnte sich die Feststellung nicht verkneifen, „daß wir hier in Wahrheit über eine Geschmacksfrage streiten“. (Die Verhandlung wird am 11.6. fortgesetzt.)

ra