SPD entscheidet über Geheimdienstgesetze

Dank der neuen Mehrheit im Bundestag können die Sozialdemokraten die von der Koalition ausgearbeiteten Geheimdienstgesetze verhindern / Bei der gestrigen Bundestagsdebatte wiederholten SPD und Grüne ihre grundsätzliche Kritik an den Gesetzen  ■  Aus Bonn Ferdos Forudastan

Von den SPD-regierten Bundesländern hängt es nun ab, ob die sogenannten Geheimdienstgesetze demnächst endgültig verabschiedet werden. Am 22. Juni muß der Bundesrat Entwürfen der Bundesregierung für ein neues Bundesdatenschutz-, Verfassungsschutz, BND- und MAD-Gesetz zustimmen. Die hierfür notwendige Mehrheit in der Länderkammer stellt mit der neuen rot-grünen niedersächsischen Landesregierung zu diesem Zeitpunkt schon die SPD. Weil sie die weitgehenden Befugnisse der Geheimdienste festschreiben, teilweise sogar erweitern und den Datenschutz der Betroffenen mißachten, sind die Entwürfe seit Beginn heftig umstritten. Im Bundestag haben gestern die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU/FDP das Gesetzespaket gegen die Stimmen der Sozialdemokraten und der Grünen verabschiedet.

Ob die SPD-regierten Länder die Paragraphenwerke scheitern lassen werden, ist noch ungewiß. Für eine Ablehnung hat gestern Alfred Emmerlich, rechtspolitischer Experte der SPD -Bundestagsfraktion, im nebenstehenden Interview mit der taz plädiert. Falls tatsächlich keines der sozialdemokratischen Länder zustimmt, kommen die Entwürfe in den gemeinsamen Vermittlungsausschuß von Bundestag und Bundesrat. Um sie noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, würde die Zeit dann wahrscheinlich nicht mehr reichen.

Ihre grundsätzliche Kritik an den Entwürfen wiederholte die Oppostion aus SPD und Grünen auch bei der abschließenden Beratung gestern im Bundestag: „Wer fürchtet sich heute noch vor dem Kommunismus“, fragte Emmerlich und monierte, daß die Koalitionsfraktionen der „neuen Situation im früheren Ostblock“ nicht durch eine einzige Änderung der Gesetzentwürfe Rechnung getragen hätten. Überdies seien die Aufgaben der Dienste nicht hinreichend präzise, ihre Befugnisse zu weit gefaßt, der Datenaustausch zu großzügig geregelt. „Die Entwürfe legalisieren bisherige Praktiken der Dienste und räumen noch zusätzliche Befugnisse ein“, urteilte der Grüne Manfred Such.

Den Entwurf für ein neues Bundesdatenschutzgesetz beurteilten die Sozialdemokraten gestern weitaus freundlicher. Hier sei die Koalition auf manche Forderungen seiner Partei eingegangen, befand der SPD-Abgeordnete Gerd Wartenberg.

Eine Kontroverse um Aufgaben und Funktion des Verfassungsschutzes entspann sich gestern auch innerhalb der Koalition: Es müßte nun, nach dem Ende des Kalten krieges „die Rückführung von Aufgaben des Geheimdienstes auf die Polizei überlegt werden“, befand Burkhard Hirsch, FDP. „Eine wehrhafte Demokratie“ brauche den Verfassungsschutz mit seinen bisherigen Aufgaben auch weiterhin, hielt Innenmninister Schäuble entgegen.

Abwasserabgabe

beschlossen

Bonn (ap) - Industrie und Kommunen kommt die Gewässerverschmutzung künftig teurer: Sie müssen ab kommenden Jahr auch für Phosphor und Stickstoff im Abwasser eine Abgabe zahlen, die von derzeit 40 Mark bis 1993 in zwei Stufen auf 60 Mark erhöht wird und ab 1995 dann 70 Mark beträgt. Dieser Änderung des Abwasserabgabengesetzes stimmte der Bundestag am Donnerstag in Bonn endgültig zu. Gleichzeitig werden Anreize gegeben, Kläranlagen laufend zu modernisieren. Die Abgabe muß pro Schadeinheit entrichtet werden: Das ist die Verschmutzung, die einE BRD-BewohnerIn pro Jahr verursacht. Durch die Abgabe sollen Anreize geschaffen werden, damit weniger Dreck eingeleitet wird. Für eine Anlage, die auf dem Stand der Technik ist, braucht nur ein Viertel des Abgabesatzes gezahlt werden. Nach vier Jahren aber steigt dieser ermäßigte Satz auf 60 und nach weiteren vier Jahren auf 80 Prozent. Durch den stufenweisen Abbau der Vergünstigungen soll der Einleiter veranlaßt werden, freiwillig seine Abwasserbehandlung zu verbessern.