: Ausländer weiter in der Luft
■ Statt seit langem geforderte Weisungen zu erlassen, bleibt die Innenverwaltung bei „großzügigen“ Empfehlungen / AL will jetzt förmlichen Antrag einbringen
West-Berlin. Verbindliche Regelungen, die das Aufenthaltsrecht für AusländerInnen liberalisieren, sind von seiten der Westberliner Innenverwaltung auch in Zukunft nicht zu erwarten. Drei Monate, nachdem der Ausländerausschuß mit den Stimmen der SPD- und AL-Fraktion dem Innensenator auferlegte, in sieben Punkten die Aufenthaltsbestimmungen für AusländerInnen zu verbessern, lehnte die Behörde jetzt den Erlaß einer Weisung ab. Begründung: Die gewünschten Regelungen würden entweder bereits informell praktiziert oder aber spätestens durch das ab dem 1. Januar 1991 geltende Ausländergesetz wieder ausgehebelt.
Die vom Ausländerausschuß gewünschten Verbesserungen sollen ausländischen BerlinerInnen auch in kritischen Lebenslagen wie Wohnungsnot, Arbeitslosigkeit und Ehescheidung einen gesicherten Aufenthalt ermöglichen. So soll der Bezug von Sozialhilfe kein Ausweisungsgrund und das Vorhandensein „angemessenen“ Wohnraums keine Voraussetzung mehr für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sein. Weiterhin sollen in Berlin aufgewachsene und in die Heimat ihrer Eltern gegangene AusländerInnen die Möglichkeit bekommen, zurückzukehren.
Uneinigkeit zwischen AL und SPD besteht mittlerweile im Hinblick auf eine damals gemeinsam beschlossene Forderung, wonach hier lebende, straffällig gewordene Jugendliche nicht mehr mit einer Ausweisung durch die Ausländerbehörde bestraft werden sollen. Während die AL diese „doppelte Bestrafung“ für unsinnig hält, befürchtet die SPD gegen eine solche Weisung eine Kampagne von rechts. Lediglich mit dem Wunsch nach einer bis zum 15. Juni einzurichtenden Härtefallkommission konnten sich SPD und AL bei der Senatsinnenverwaltung durchsetzen.
Statt verbindlicher Weisungen gab die Innenverwaltung jetzt Empfehlungen aus. So sollen Anträge auf unbefristete Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung künftig „großzügiger“ bearbeitet werden. Was bleibt, ist weiterhin ein riesiger Spielraum für die bekanntlich eher restriktiv urteilende Ausländerbehörde. Berger: „Die Verunsicherung der AusländerInnen wird nicht aufgehoben.“ Weiterhin beabsichtigt die Innenverwaltung die seit 1975 bestehende Zuzugssperre für Kreuzberg, Tiergarten und Wedding aufzuheben, auf das Ehebestandsjahr zu verzichten, eine „großzügigere“ Berechnung der erforderlichen Aufenthaltsdauer und eine „großzügigere“ Behandlung von einmalig straffällig Gewordenen.
Der Al-Fraktion sind diese Empfehlungen nicht verbindlich genug: Deshalb will sie die liberale Ausländerweisung als förmlichen Antrag in die nächste Plenarsitzung einbringen.
maz
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