Türsteher aus Notwehr erschossen

West-Berlin. Der tödliche Schuß auf den 27jährigen Türsteher der Wilmersdorfer Diskothek „Tolstefanz“ am 27.8.89 (die taz berichtete) ist nach dem Urteil einer Moabiter Strafkammer vom Mittwoch in Notwehr abgefeuert worden. Der 29jährige Angeklagte wurde deswegen nicht wegen Totschlags schuldig gesprochen, sondern nur zu einem Jahr Haft wegen illegalen Waffenbesitzes verurteilt. Der Karosserieklempner hat sich nach dem Richterspruch aus einer für ihn ausweglosen Situation durch einen Schuß unter seinem Arm hindurch nach hinten aus der Umklammerung des Türstehers befreien wollen.