Die Bremsfraktion

■ Die SPD und das kommunale AusländerInnen-Wahlrecht

Wo das kommunale AusländerInnenwahlrecht bleibt, wissen wir leider nicht. Wo es gerade festsitzt, können wir dagegen genau beantworten: im Rechtsausschuß des Abgeordnetenhauses. Dort ist heute den sozialdemokratischen Abgeordneten die undankbare Aufgabe vorbehalten, den Antrag auf Einführung des kommunalen AusländerInnenwahlrechts ins Eisfach des Abgeordnetenhauses zu schieben. „Unverzüglich“ wollten sie laut Koalitionsvereinbarungen zusammen mit der AL das Stimmrecht für nichtdeutsche BerlinerInnen einführen. Seitdem übt sich die SPD-Fraktion als Bremsklotz: man will auf die Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichs im Winter warten. Bis dahin darf man bei der SPD nett sein zu den „ausländischen MitbürgerInnen“ - nur eines darf man nicht: über den Gesetzentwurf abstimmen. Denn dann müßten die Sozialdemokraten - womöglich vor laufenden Kameras dagegen votieren, sich enthalten, aufs Klo gehen - oder, ganz mutig, das AusländerInnenwahlrecht doch noch mit Verzug und ungeachtet der Karlsruher Richter einführen. Ausgerechnet die CDU, bekannt als christlicher Verfechter des deutschen Reinheitsgebots an den Wahlurnen, könnte die sozialdemokratische Zauderfraktion ins Schwitzen bringen: indem sie mit der AL im Ausschuß den Gesetzesantrag an das Plenum überweist. Echt gemein.

anb