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NPD jetzt auch in Berlin

■ Das NPD-Betätigungsverbot in Berlin wurde wegen der Bundestagswahl aufgehoben / Anfechtungsgründe befürchet

Berlin (taz) - Das Betätigungsverbot für die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands“ (NPD) in West -Berlin wurde Anfang Juni offenbar im Hinblick auf die Bundestagswahlen aufgehoben. Mit der im Bonn beschlossenen Änderung des Bundeswahlgesetzes werden die Berliner erstmals im Dezember Abgeordnete direkt zum Bundestag wählen dürfen.

Da es aber im Bundesgebiet kein vergleichbares Betätigungsverbot der NPD gibt, wurde in der Berliner Senatskanzlei befürchtet, daß die Rechtsextremisten wegen der unterschiedlichen Rechtslagen im Anschluß die Bundestagswahl anfechten könnten. Entsprechende Überlegungen wurden gestern in der Senatsverwaltung bestätigt.

Der NPD des Rechtsanwaltes Martin Mußgnug, die im Bundesgebiet mit der Deutschen Volksunion (DVU) des rechtsradikalen Verlegers Gerhard Frey als Bündnis „Liste D

-DVU“ bei Wahlen antritt, ist in Berlin seit Ende der sechziger Jahre das öffentliche Auftreten über alliierte Anordnungen verboten. Die Verfügungen wurden jeweils für ein halbes Jahr befristet von den Alliierten ausgesprochen und über den Innensenat der Stadt den Rechtsradikalen mitgeteilt. Die letzte dieser Verfügungen lief am 31.Mai dieses Jahres aus. Sie wurde nicht verlängert.

wg.

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