Kasse zahlt Vertretug

■ Bis zu 1.800 Mark für Urlaubspflegekraft

Seit Beginn des letzten Jahres zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Schwerpflegebedürftigen eine Erstzpflegekraft, wenn die Pflegeperson den Schwerpflegebedürftigen wegen eines Erho

lungsurlaubs nicht betreuen kann. Voraussetzung ist, daß die Bedürftigkeit sowie bestimmte Vorversicherungs-und Pflegezeiten nachgewiesen werden.

Die Krankenkassen zahlen für die Ersatzpflegekraft innerhalb des laufenden Kalenderjahres maximal 1.800 Mark für längstens 28 Tage. Entsprechende Anträge sollten bereits jetzt bei den Krankenkassen gestellt werden. Nach Angaben des Christlichen Gewerkschaftbundes Bremen (CGB) haben im vergangenen Jahr nur 60.000 von 630.000 Pflegebedürftigen von dieser Quelle Gebrauch gemacht. Es steht zu befürchten, daß die Mittel demnächst in andere Kanäle fließen, wenn sie nicht ordentlich abgeschöpft werden. ta