Stadtrat als Bademeister?

■ Gesundheitssenatorin fordert, Schwimmtermin für Aidskranke zu genehmigen / Sollte Personal sich weiter weigern, will Stadtrat Rabbach Dienst schieben

Charlottenburg. Im Fall des Badeverbots für Aidskranke im Charlottenburger Stadtbad in der Krumme Straße gibt es jetzt Bewegung. Die zuständige übergeordnete Behörde, der Senat für Jugend und Sport, wird das Bäderamt Charlottenburg und den Jugendstadtrat Rabbach (CDU) anweisen, einen wöchentlichen Schwimmtermin für HIV-Positive und Aidskranke zu genehmigen. Wie die taz berichtete, hatten sich die Beschäftigten des Stadtbades bei Androhung von Arbeitsniederlegungen geweigert, das von der Berliner Aids -Hilfe (BAH) organisierte Schwimmen zu akzeptieren. Sie hatten sich dabei auf die „Berliner Badeordnung“ berufen, die Schwimmern mit „offenen Wunden“ und „ansteckenden und Anstoß erregenden Krankheiten“ den Zutritt zu Bädern verbietet. Wegen der Proteste des Personals hatte das Bäderamt Charlottenburg eine bereits im April erteilte Genehmigung für den Schwimmtermin wieder zurückgezogen.

Nach dem taz-Bericht schalteten sich nun Gesundheitssenatorin Stahmer (SPD) und der Senat für Jugend und Sport ein. Stahmer forderte, daß das Stadtbad seine Entscheidung umgehend „überdenken“ solle. Ähnlich äußerte sich auch der Sprecher des Sportsenats, Woll. Es sei völlig klar, daß HIV-Positive und Aidskranke nicht unter den vom Personal geltend gemachten Passus der Badeordnung fielen. Zusammen mit dem Gesundheitssenat werde man nun dem Charlottenburger Jugendstadtrat Rabbach und dem Bäderamt die Genehmigung nahelegen. Jugendstadtrat Rabbach habe bei beiden Behörden um Stellungnahmen gebeten. Während der Charlottenburger Bäderamtsleiter Metz noch zwei weitere „Informationsveranstaltungen“ abwarten will, hat sich Jugendstadtrat Rabbach bereits auf Eigeninitiative eingestellt. Bei einem „Protestschwimmen“ am kommenden Dienstag, das die BAH und die Positiven-Organisation „AGB plus“ veranstalten, wolle er „selbst die Badeaufsicht übernehmen, wenn bis dahin keine Entscheidung gefallen ist“.

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