Das BRD-Beamtenrecht

■ Die Bundesregierung ist dafür, die BRD-Gewerkschaften sind gegen die Sonderrechte und -pflichten für Beamte

Die Bundesregierung hat angekündigt, das Beamtenrecht auch nach der Vereinigung der beiden deutschen Staaten beibehalten zu wollen. Auch auf dem Gebiet der jetzigen DDR wird es also eine Institution geben, die auf obrigkeitsstaatliche, berufsständische Traditionen zurückgeht: das Berufsbeamtentum. Auf die heikle Frage, ob nun all die zahllosen ehemaligen SED-Parteigenossen in den staatlichen Verwaltungen der DDR zukünftig in den Genuß des Beamtenstatus kommen, gibt es aus Bonn derzeit keine Antworten.

Die DGB-Gewerkschaften lehnen eine umstandlose Weiterführung des Beamtenstatus in Gesamtdeutschland ab. Sie fordern seit langem eine Vereinheitlichung der arbeitsrechtlichen und sozialen Bestimmungen für alle Beschäftigten. Denn den bevorzugten Sicherungen für die Beamten - fast absoluter Kündigungsschutz, staatliche finanzierte Sozialversicherung - stehen nach alter Tradition auch mindere Rechte gegenüber: Beamte dürfen nicht streiken, ihre Meinungsfreiheit ist durch Loyalitätspflichten gegenüber dem staatlichen Dienstherren eingeschränkt, sie können ohne Einwilligung versetzt werden usw. Die Gewerkschaften fordern, Beamtenprivilegien abzubauen und die Staatsdiener arbeitsrechtlich mit der übrigen Bevölkerung gleichzustellen.

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