Schmerzensgeld für Polizeikessel im Jahr 1987 an der Tauentzienstraße?

Moabit. Muß das Land Berlin für den Polizeieinsatz während des Besuchs des damaligen US-Präsidenten und Ex -Schauspielers Ronald Reagan Schmerzensgeld zahlen? Mit dieser Frage wird sich demnächst das Landgericht befassen: Ein Student fordert jetzt 200 DM Schmerzensgeld.

Der Student war am 12. Juni 1987 in einen Polizeikessel am Tauentzien geraten, nachdem er an einer Demonstration gegen die damalige US-Rüstungshysterie am Wittenbergplatz teilnehmen wollte. Die etwa 600 Demonstranten wurden auf der Kreuzung Nürnberger- und Tauentzienstraße von Polizeiketten eingeschlossen. Trotz Ankündigung der Polizei konnten nur wenige Eingeschlossene den Kessel verlassen. Der Student konnte erst nach fünf Stunden die Straßenkreuzung verlassen. Da war er allerdings völlig durchnäßt, weil es vorher angefangen hatte, „in Strömen zu regnen“. Mit Grippe lag der Student eine Woche im Bett.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Juli '89 den Tauentzien-Kessel für rechtswidrig erklärt. Doch das Land Berlin ging in die Berufung, weil es das Gericht für nicht zuständig hielt. Jetzt muß das Oberverwaltungsgericht entscheiden.

Sollten weitere Betroffene Schmerzensgeld einklagen wollen, können sie sich an die Rechtsanwälte Karl Eberhardt und Johannes Tietze wenden, Tel: 213 60 94

diak