Kontoumstellung - aber wie?

■ Was bei der Umwandlung der 1:1-Konten zu beachten ist

Berlin (taz) - Seit gestern und noch bis zum 6. Juli können die Anträge zur Umstellung der Sparkonten bei den Banken und Sparkassen abgegeben werden. Sie müssen bei dem Geldinstitut abgegeben werden, wo das Umstellungskonto geführt wird. Bei Spargirokonten der Sparkasse muß es die kontoführende Zweigstelle sein, bei einem Sparkassenbuch kann der Antrag bei allen Sparkassen abgegeben werden. Die Sparkasse wird in den nächsten Wochen Sonderöffnungszeiten einrichten. Die sind: Samstag den 16.6., 23.6. und 30.6. jeweils von 9 bis 18 Uhr. An den folgenden Sonntagen - 17.6., 24.6. - sind die Zweigstellen von 9 bis 15 Uhr offen, am 1.7. gar von 9 bis 21 Uhr.

Bei Abgabe des Umstellungsantrags muß der Kontoinhaber einen gültigen Personalausweis vorlegen. Als gesetzlicher Vertreter muß man ebenfalls den eigenen, aber auch den Personalausweis des Kindes ab dem 14. Lebensjahr mitbringen. Wer den Antrag im Auftrag einer dritten Person abgibt, muß mit dem unterschriebenen Umstellungsantrag seinen eigenen plus den Ausweis der Auftragsperson mitbringen.

Um Fehler bei den Kontonummern zu vermeiden, muß auch das Sparbuch beziehungsweise das Scheckbuch, die Geldkarte oder ein Kontoauszug mitgebracht werden.

Wer eine andere Person zur Abgabe des Antrags beauftragt, muß ihr eine Vollmacht mitgeben. Sie muß Namen und Anschrift der Person, deren Personalausweisnummer und die Höhe der gewünschten Auszahlung enthalten. Sie muß mit Datum und Unterschrift versehen sein. Soll mehr als 500 DM ausgezahlt werden, ist eine beglaubigte Vollmacht erforderlich.

Noch vorhandene Mark der DDR können bis zum 6.Juli, möglichst aber bis zum 3. Juli auf ein Konto eingezahlt werden.