Flüchtlinge sollen nachrücken

■ Sozialsenatorin will AsylbewerberInnen in Übergangswohnheimen unterbringen lassen

Ein „Umsteuerungskonzept“ für Menschen hat gestern Sozialsenatorin Sabine Uhl der Presse vorgelegt. „Umsteuern“ will sie die in Bremen lebenden AsylbewerberInnen. Und zwar aus den heruntergekommenen Hotels und Pensionen, wo sie auf Sozialamts

kosten bisher überteuert not-untergebracht sind, dorthin, wo Aus- und ÜbersiedlerInnen ihnen Platz machen: In die rund 70 Übergangswohnheime, die von den karitativen Verbänden betreut werden. Die Rechnung scheint einfach: Sie beruht auf der

Gewißheit, daß es ab 1.7. keine neuen DDR-ÜbersiedlerInnen geben wird und sie vertraut der Prognose, daß sich die Lage bei den AussiedlerInnen entspannt. Wobei aber die Zuwanderung aus Rumänien und aus der Sowjetunion, so die Sozialsenatorin, „nicht abzuschätzen“ ist.

Die AsylbewerberInnen sollen, wenn sie nach und nach in die Wohnheime und damit in die Obhut der Wohlfahrtsverbände übergehen, nach dem gleichen Schlüssel betreut werden, wie er bisher inoffiziell bereits für die Gruppe der Aus- und ÜbersiedlerInnen gilt: Pro 100 ZuwanderInnen 2,5 HausmeisterInnen, KinderbetreuerInnen, PsychologInnen. Je nach Bedarf sollen die „Betreuungsverbände“ dieses mit Drei -Jahres-Verträgen ausgestattete Personal „flexibel“ und „differenziert“ einsetzen können, um besonderen „psycho -sozialen“ Problemlagen gerecht zu werden. Mehrkosten entstehen trotz Betreuung bei den AsylberwerberInnen nicht. Im Gegenteil, durch das „Umsteuerungskonzept“ soll Geld gespart werden, weil das Sozialamt dann keine Hotel- und Pensionsrechnungen mehr bezahlen muß. Außerdem sollen über die „Bremische Gesellschaft“ „normaler Wohnraum für AsylberwerberInnen angemietet werden.

Besondere Bedingungen sollen aber für die AsylbewerberInnen gelten, die in Bremen auf ihren Zuteilungsbescheid warten. Für sie hatte der Senat als abschreckende Maßnahme beschlossen, sie zwangsweise mit Großküchenessen zu verpflegen und ihnen die Sozialhilfe nur noch zu

vierzig Prozent bar auszuzahlen. Nach Protesten der „Betreuungsverbände“ zeichnet sich hier jedoch ein Kompromiß ab. Falls die Verbände die Lebensmittel zentral einkauften, dürften AsylbewerberInnen für sich selbst kochen, stellte die Sozialsenatorin in Aussicht. Ihre Behörde „hoffe“ zudem, daß die Zuteilunsbescheide künftig „maximal nach sechs Wochen“ zugestellt würden. Bisher war immer von einer Zwangsverpflegungszeit von nur „zwei bis vier Wochen“ die Rede gewesen.

B.D.