Enteignung rückgängig gemacht

■ Bonn und Ost-Berlin einigen sich auf Rückgabe oder Entschädigung

Berlin (taz) - Die Regierungen der beiden deutschen Staaten haben sich grundsätzlich über die Behandlung offener Vermögensfragen geeinigt. Demnach wird enteignetes Eigentum grundsätzlich an die früheren Besitzer zurückgegeben. Wo dies nicht mehr möglich ist, wird finaziell entschädigt. Enteignungen, die zwischen 1945 und '49 vollzogen wurden, sind von dieser Regelung grundsätzlich ausgenommen. Für alle Enteignungen nach 1949, von denen vor allem Flüchtlinge aus der DDR betroffen sind, sieht die Vereinbarung grundsätzlich die Rückgabe vor; allerdings sind wesentliche Ausnahmeregelungen bzw. Einschränkungen in der Vereinbarung enthalten. So sollen alle Ansprüche von DDR-Bürgern, die Eigentum nach geltendem DDR-Recht erworben haben, auch dann erhalten bleiben, wenn frühere Eigentümer jetzt ihre Rechte geltend machen. In diesen Fällen wird den früheren Eigentümern entweder finanzielle Entschädigung gewährt oder alternativ ein vergleichbares Objekt angeboten.

Werden Gebäude an frühere Besitzer zurückgegeben, soll der Mieterschutz und die bestehenden Nutzungsrechte von DDR -Bürgern gewahrt werden. De Maiziere erklärte hierzu in Ost -Berlin, daß auch für diese Objekte die zu erwartenden Mietsteigerungen an die Reallohnentwicklung angekoppelt werden.

Große Unzufriedenheit herrschte auf der gestrigen Sitzung der DDR-Volkskammer über das neue Treuhandgesetz zur Privatisierung des Volksvermögens. Für das Bündnis 90 ist es eine „Volksenteignung“, und Wirtschaftsminister Pohl (CDU) hat gemerkt, daß nach dem Anschluß die Privatisierungserlöse nicht an die zukünftigen fünf Bundesländer, sondern an den DDR-Rechtsnachfolger BRD fließen könnten. Für Sonntag wurde deshalb eine Sondersitzung der Volkskammer angesetzt. Pohl gab ferner bekannt, daß die Regierung die gesamte Grundstoffindustrie der DDR entschulden könne, um sie für Investoren attraktiver zu machen.

eis/diba Siehe auch Seite 15