Buße für Hausanstreicher

■ Richter verhängt 2.000 Mark für stilbrechendes Weiß

2.000 Mark Bußgeld muß Hausbesitzer Hogenkamp bezahlen, weil er die Zierbretter im Giebel seines denkmalgeschützten Hauses weiß und nicht braun hat streichen lassen. Richter Hogenkamp verkündete gestern das Urteil im Bußgeldverfahren gegen seinen Namensvetter. Den „vorsätzlichen Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz“ sieht der Richter als erwiesen an. „Herr Hogenkamp wußte, daß er sämtliche Änderungen am Äußeren mit dem Landesamt für Denkmalpflege abstimmen muß.“ Die Farbe der Zierbretter hätte braun sein müssen, um den typischen Stil der um 1910 erbauten Häuser in der ensemblegeschützten Hermann-Allmers-Straße in ihrem „Heimat -und englischen Cottage-Stil“ zu erhalten.

Mit Blick zur Pressebank betonte der Richter aber auch, daß es nicht um eine „Frage des guten Geschmacks“ sondern um Einhaltung bestehender Gesetze gegangen sei. Ein „fühlbares Bußgeld“ (mit DM 2.000 immerhin doppelt so hoch wie im ursprünglichen Bußgeldbescheid, allerdings 6.000 Mark niedriger als von der Staatsanwältin gefordert) verhängte der Richter wegen der „völligen Uneinsichtigkeit“ und mit Maßgabe der „Generalprävention“, die angesichts der gut besetzten Pressebank gegeben sei.

ra