SPD - was nun?

■ Ausländerwahlrecht-Antrag geht in den Rechtsausschuß

West-Berlin. Der Innenausschuß beschloß gestern mit SPD/AL -Mehrheit gegen den geschlossenen Widerstand von CDU und „Republikanern“, den SPD-Antrag auf Einführung des Kommunalen Wahlrechts für Ausländer in den Rechtsausschuß weiterzuleiten. Dort wird er am Donnerstag zusammen mit dem gleichlautenden Antrag der AL behandelt und zur Beratung an das Abgeordnetenhaus weiterverwiesen - vorausgesetzt, die SPD bockt nicht wieder. Denn eine Abstimmung im Abgeordnetenhaus will die SPD-Fraktion, wenn überhaupt, eigentlich erst nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über das Kommunale Ausländerwahlrecht. Das höchste Gericht wird darüber voraussichtlich im November urteilen. Trotzdem teilte gestern die AL mit, sie erwarte vom Rechtsausschuß, daß er mit den Stimmen der Koalitionsparteien das „Paket“ ins Plenum weiterleite. Das Gesetz über das kommunale Wahlrecht für Ausländer könnte dann in der letzten Sitzung des Abgeordnetenhauses vor der Sommerpause verabschiedet werden.

diak