Schlechtes Huhn vor Gericht

■ Hähnchenbrust zu warm gelagert: 500 Mark Bußgeld

Amtsrichter Häfner zitierte aus dem Bericht des staatlichen Veterinäramtes: An der Oberfläche sei das Stück indizierte Hähnchenbrust, das Lebensmittelkontrolleure im Co-op Markt an der Holsteiner Straße sichergestellt hatten, „schmierig, feucht und grau“ gewesen, es habe in einem „Stadium der beginnenden Zersetzung“ einen deutlich „fauligen Geruch“ verströmt und sei „nicht mehr zum Verzehr geeignet“ gewesen. Laut Haltbarkeitsetikett hätte das vergammelt Fleisch aber noch locker zubereitet und verspeist werden können.

Als die Kontrolleure einen Tag nach der Beschlagnahmung erneut den Supermarkt aufsuchten, fanden sie auch die Erklärung für das seltsame Verweseungsphäno

men: Das Thermometer an der Kühltheke, in der das Fleisch gelagert wurde, zeigte statt der vorschriftsmäßigen null bis vier Grad frühsommerliche Temperaturen von zehn Grad an. Marktleiter Godehard M. wußte auch die Erklärung für die lauen Temperaturen in seinem Kühlfach: Zwei Scheinwerfer, „die das Fleisch ins rechte Licht rücken sollten“, hatten offenbar die Kühlkapazitäten der hauseigenen Truhe überfordert und das Thermometer gefährlich steigen lassen.

500 Mark Bußgeld muß M. als Verantwortlicher wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz zahlen. Den Einspruch gegen den entsprechenden Bescheid zog er gestern auf Anraten des Richters zurück. ma